Inhalt

In der Abteilung Amtsvormundschaften/ Amtspflegschaften des Jugendamtes werden sämtliche Unterhaltsangelegenheiten minderjähriger Kinder bearbeitet.

Wenn Sie unterhaltsberechtigt oder unterhaltsverpflichtet sind, haben Sie hier die Möglichkeit, Unterhaltsprüfungen und Änderungen vornehmen zu lassen.