In der Abteilung Amtsvormundschaften/ Amtspflegschaften des Jugendamtes werden sämtliche Unterhaltsangelegenheiten minderjähriger Kinder bearbeitet.
Wenn Sie unterhaltsberechtigt oder unterhaltsverpflichtet sind, haben Sie hier die Möglichkeit, Unterhaltsprüfungen und Änderungen vornehmen zu lassen.
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