Bei den Ausnahmegenehmigungen wird unterschieden in bundesweite und territoriale Ausnahmegenehmigungen. Danach richten sich die benötigten Unterlagen. Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer für Rückfragen an.
bundesweite Ausnahmegenehmigung
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territoriale Ausnahmegenehmigung
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Benötigt wird
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Schwerbehindertenausweis
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Schwerbehindertenausweis ( Merkzeichen G und B, mind. 70 %) und eine Bescheinigung für eine Parkerleichterung vom Landesverwaltungsamt Magdeburg (siehe Reiter "Formulare") oder ärztliches Attest (Befristung 1/2 Jahr, nicht verlängerbar) |
Ausweisfarbe | blau | weiß oder orange |
Die Abgabe der Unterlagen kann auf postalischem Weg erfolgen. Die Straßenverkehrsbehörde informiert sie über die getroffene Entscheidung.