Inhalt

Fachdienst Schulentwicklung und Schulträgeraufgaben

Der Fachdienst plant den Bedarf für die einzelnen Schulformen (mittel- und langfristige Schulentwicklungsplanung) in Abhängigkeit von der demographischen Entwicklung, der Bevölkerungswanderung innerhalb der Stadt und des Wahlverhaltens für die Übergänge in weiterführende Schulformen. Der Fachdienst ist zuständig für die Schüler- und Elternangelegenheiten, Entwicklung eines bestandsfähigen Schulnetzes, die Erarbeitung von berufsfeldbezogenen Entwicklungstrends, die Abstimmung der Schulentwicklungsplanung mit benachbarten Kreisen und Städten, die analytische Aufarbeitung der Schülerentwicklung, Prüfung und Zuordnung der Schulanfänger, das Aufnahmeverfahren in weiterführende Schulen, Anträge auf Schulwechsel, Schulanmeldung bei Zuzug sowie die Errichtung, Änderung und Aufhebung von Schulen und die Schülerbeförderung. Hier werden die Aufgaben als Schulträger koordiniert, so z.B. die Besetzung der Schulsekretariate oder die Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln sowie Unterrichtsgegenstände. Zudem ist die Ausbildungsförderung (Schüler-Bafög) in diesem Fachdienst angesiedelt.

 

Mit welchem Anliegen bin ich hier richtig?

Hinweis: Es werden persönliche Daten erhoben. Die Information zum Datenschutz finden Sie hier

Ausbildungsförderung
Mit welchem Anliegen bin ich hier richtig?

  • Förderung für die Ausbildung an Berufsbildenden Schulen, Schulen des zweiten Bildungsweges (Kollege/Abendgymnasium) und Fachschulen nach dem Ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sowie Aufstiegsfortbildung nach dem AFGB ("Meister-BAföG")
  • Zuschussleistungen zum Unterhalt bei der Vollzeitausbildung und zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren