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Leistungen zum Ausgleich beruflicher Benachteiligung für Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR (Berufliches Rehabilitierungsgesetz).

Die Ausgleichsleistungen für Opfer politischer Verfolgung nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz werden durch das Versicherungsamt erbracht.

Politisch Verfolgte nach diesem Gesetz, die in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind, haben Anspruch auf folgende Ausgleichsleistungen:

- 214 Euro monatlich
- 153 Euro monatlich (wenn der Verfolgte eine Rente erhält)

Der Nachweis über Zeiten der politischen Verfolgung ist durch eine Bescheinigung zu erbringen, die auf Antrag durch die zuständige Rehabilitierungsbehörde (Landesverwaltungsamt) erteilt wird.

Anträge auf diese Bescheinigung können bis zum 31. Dezember 2019 gestellt werden.
Nach diesem Gesetz sind für die Gewährung der Ausgleichsleistungen die örtlichen Sozialämter, hier das Vesicherungsamt zuständig. Hier wird aufgrund der Nachweise über die Einkünfte der Personen im Haushalt und zu den Wohnverhältnissen gem. § 82ff. SGB XII ermittelt, ob eine wirtschaftlich schwierige Lage vorliegt, die die Leistungsgewährung begründet.

Informationsblatt zur Leistungserbringung nach der DSGVO