Unterlagen für Neuerteilung eines Führerschein nach Entzug
Was ist mitzubringen?
- Personalausweis oder Reisepass,
- biometrietaugliches Lichtbild (35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung im Halbprofil),
- Behördenführungszeugnis, welches wir für Sie in der Fahrerlaubnisbehörde beantragen,
- Die Gebühr kann ja nach Aktenlage zwischen 80 und 150 EUR liegen.
Was ist zu beachten?
Zusätzlich sind mitzubringen:
- bei Antragstellung für die Klassen A, A1, B, BE, M, T, L und S
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
- bei Antragstellung für die Klassen C, CE, C1 und C1E
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr), Anlage 5 Ziffer 1 FeV
- Zeugnis oder Gutachten einer Augenärztin / eines Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre), Anlage 5
- Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe gemäß § 19 FeV
- bei Antragstellung für die Klassen D, DE, D1 und D1E
- alle Unterlagen wie unter Punkt 2 sowie
- Vorlage eines Leistungsgutachtens, welches die besonderen Anforderungen hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit nachweist.
Diese Gutachten werden erstellt durch die DEKRA e.V., den TÜV Nord und dem AMD in Magdeburg und besitzen die Gültigkeit von einem Jahr.