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Abt. 61.3 Verbindliche Bauleitplanung

Die Verbindliche Bauleitplanung ist für die Bearbeitung von Bebauungsplänen (B-Pläne) zuständig. Hier erhalten Sie Auskünfte über deren Inhalt und den jeweiligen Bearbeitungsstand. Weitere Zuständigkeiten sind die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben, Nutzungen und Nutzungsänderungen.

Frau Elke Schäferhenrich

Stadtplanungsamt
Abteilungsleiterin Verbindliche Bauleitplanung

An der Steinkuhle 6
39128 Magdeburg

Sachgebiet 61.31 (B-Pläne)

Sachgebiet 61.32 (Rechtsetzungsverfahren)

sonstige Aufgaben

Technik