Welche Unterlagen werden benötigt?
Für eine Antragstellung werden regelmäßig verschiedenste Unterlagen benötigt, die der Antragsteller vorlegen sollte. In der Regel sind folgende Nachweise erforderlich:
Nicht angerechnet werden Geldbeträge bei Alleinstehenden bis zu einem Betrag von 2.600 EUR und bei Verheirateten bzw. Lebenspartnern von 3. 214 EUR.
Grundsätzlich erhalten Antragsteller im Eingangs- und Servicebereich des Sozial- und Wohnungsamtes Magdeburg neben den Antragsformularen ein umfassendes Beratungsgespräch sowie Informationen, welche Unterlage vorzulegen sind.