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Das Elterngeld gibt den Müttern und Vätern Zeit für Verantwortung und bleibt eine wichtige Unterstützung nach der Geburt eines Kindes. 

Es fängt einen Einkommenswegfall  nach der Geburt des Kindes auf. 

Es wird an Mütter und Väter für maximal 14 Monate gezahlt. Beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil hat mindestens 2 und höchstens 12 Monate für sich in Anspruch zu nehmen.

Wenn sich der Partner an der Betreuung des Kindes beteiligt und den Eltern mindestens 2 Monate Erwerbseinkommen wegfallen,  können 2 weitere Monate Elterngeld gewährt werden. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des weggefallenen Erwerbseinkommen beziehen, können aufgrund  des fehlenden Partners die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.

Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich am laufenden durchschnittlichen monatlichen verfügbaren Erwerbseinkommen, welches der betreuende Elternteil im Jahr vor der Geburt erzielt hat. Es beträgt höchstens 1.800 EUR und mindestens 300 EUR.


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Informationsblatt zur Leistungserbringung nach der DSGVO