Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten. Wenn Sie Ihren Besuch auf dieser Webseite fortsetzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden. Mehr Informationen zum Datenschutz
Auf der Grundlage der "Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt" (AllGO-LSA) wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,30 EUR erhoben. Empfänger von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII sind gebührenbefreit.