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Zweitwohnungssteuer entfällt bei Hauptwohnung

Wohnung im Sinne des Bundesmeldegesetz (BMG) ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden. 

Bei mehreren Wohnungen ist die vorwiegend benutzte Wohnung die Hauptwohnung. Informationen zur Ummeldung der Nebenwohnung in die Hauptwohnung finden Sie hier.

Bei einem/r verheirateten Einwohner*in und bei einer in eingetragener Lebenspartnerschaft führenden Einwohner*innen, der/die nicht dauernd getrennt von seiner Familie lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie die Hauptwohnung.

Weitere Informationen erhalten Sie in den Bürgerbüros der Landeshauptstadt Magdeburg.