Natur und Landschaft sind so zu schützen und zu pflegen, dass
- die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes
- die Nutzbarkeit der Naturgüter
- die Pflanzen- und Tierwelt
- die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft
nachhaltig gesichert sind.
Zu den Aufgaben der Abteilung Naturschutz und Landschaftspflege gehören:
- die Landschaftsplanung
- die Ausweisung von Schutzgebieten
- die Biotoperfassung und deren Schutz, der Pflanzen- und Tierschutz sowie die Tierhegekontrolle
- Baumfällgenehmigungen