Steuerbegünstigte Zwecke sind die Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und der als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke.
Mildtätige Zwecke
Mildtätige Zwecke im Sinne des § 53 der Abgabenordnung werden verfolgt, wenn Personen selbstlos unterstützt werden, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder deren Bezüge die in § 53 Nr. 2 der Abgabenordnung aufgeführten Beträge nicht übersteigen.
Kirchliche und religiöse Zwecke
Kirchliche Zwecke werden gemäß § 54 der Abgabenordnung verfolgt bei selbstloser Förderung einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
Gemeinnützige ZweckeAllgemein als besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 10 b Abs. 1 Einkommensteuergesetz sind in § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung aufgeführt.
- Förderung von Wissenschaft und Forschung;
- Förderung der Religion;
- Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 der Abgabenordnung, und von Tierseuchen;
- Förderung der Jugend- und Altenhilfe;
- Förderung von Kunst und Kultur;
- Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege;
- Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe;
- Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes;
- Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten
- Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e.V.
- Deutscher Caritasverband e.V.
- Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband e.V.
- Deutsches Rotes Kreuz e.V.
- Arbeiterwohlfahrt - Bundesverband e.V.
- Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V.
- Deutscher Blindenverband e.V.
- Bund der Kriegsblinden Deutschlands e.V.
- Verband Deutscher Wohltätigkeitsstiftungen e.V.
- Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.
- Sozialverband VdK Deutschland e.V. - Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene,Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden;
- Förderung der Rettung aus Lebensgefahr;
- Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung;
- die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens;
- Förderung des Tierschutzes;
- Förderung der Entwicklungszusammenarbeit;
- Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz;
- Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene;
- Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern;
- Förderung des Schutzes von Ehe und Familie;
- Förderung der Kriminalprävention
- Förderung des Sports (Schach gilt als Sport);
- Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung;
- Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Freifunks, des Modellflugs und des Hundesports;
- die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind;
- Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke;
- die Förderung der Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen und die Förderung der Unterhaltung von Gedenkstätten für nichtbestattungspflichtige Kinder und Föten.