- Veranstalter*in dessen Namen, für dessen Rechnung oder in dessen Auftrag die Veranstaltung durchgeführt wird;
- Daneben kann der/die Inhaber*in der benutzten Räume oder Grundstücke herangezogen werden, wenn diese/r im Rahmen der Veranstaltung Speisen oder Getränke verkauft oder unmittelbar an den Einnahmen oder dem Ertrag aus der Veranstaltung beteiligt ist.