Inhalt

Das Aufgabengebiet der unteren Immissionsschutzbehörde umfasst den Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen, Boden, Wasser und der Athmosphäre vor schädlichen Umwelteinwirkungen, wie Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umweltfaktoren. Anzeigen und Beschwerden der Bürger zu diesen Schutzgütern werden bearbeitet.

  • Genehmigungsverfahren
    Durchführung von Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für Neuansiedlungen und Erweiterungen von Anlagen
  • Chemikalienrecht
    Für das Inverkehrbringen gefährlicher Stoffe und Zubereitungen im Einzelhandel wird nach entsprechenden Prüfungen die Erlaubnis erteilt. Der Umgang mit Gefahrstoffen im Einzelhandel wird in diesem Zusammenhang regelmäßig kontrolliert.
  • Verkehrsimmissionen
    Berechnung und Aktualisierung der vorhandenen Lärm- und Luftschadstoffbelastungen für die Hauptnetzstraßen

Als Dienstleister für die Bevölkerung sehen wir uns auch in der Pflicht, Auskünfte und Informationen an Interessenten (Bürger, Betriebe, ...) zu erteilen und kooperativ mit allen Beteiligten zu arbeiten, um eine Verbesserung der Lebensqualität und des Wohlbefindens zu erreichen.