Die Grundsteuer ist eine Realsteuer. Rechtsgrundlage ist das Grundsteuergesetz (Bundesgesetz). Steuergegenstand der Grundsteuer ist der Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes. Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft wird die Grundsteuer A und für unbebaute und bebaute Grundstücke die Grundsteuer B erhoben. Das Aufkommen der Grundsteuer steht der Gemeinde zu, in der das Grundstück liegt.
Der Grundsteuermessbetrag wird entweder durch das Finanzamt für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, für unbebaute Grundstücke und für Gewerbegrundstücke oder durch die Gemeinde für Wohngrundstücke und Einfamilienhäuser auf der Grundlage der Ersatzbemessungsgrundlage ermittelt.
Zuständigkeit des Finanzamtes