Hundesteuersätze in Euro pro Jahr
- 114,00 Euro (bis 31.07.2024 = 96,00 Euro) für den Ersthund
- 114 Euro (bis 31.07.2024 = 144,00 Euro) für den Zweithund
- 114 Euro (bis 31.07.2024 = 192,00 Euro) für jeden weiteren Hund
- 114 Euro (bis 31.07.2024 = 250,00 Euro) für einen nicht ordnungsgemäß gehaltenen Hund*
- 114 Euro (bis 31.07.2024 = 500,00 Euro) für einen gefährlichen Hund**
*Nicht ordnungsgemäß ist die Hundehaltung bei mehrfachem Verstoß gegen Hundehaltungsvorschriften.
**Ein Hund gilt als gefährlich, wenn er im Einzelfall auffällig geworden und deshalb nach Landeshundegesetz als gefährlich eingestuft worden ist. Die Rasse spielt hierbei keine Rolle.
Der Stadtrat hat am 13.06.2024 eine Änderung der Hundesteuersätze beschlossen. Die Satzung wurde am 20.07.2024 im Amtsblatt veröffentlicht. Die neuen Sätze gelten ab dem August 2024.
Ab August 2024 beträgt der Steuersatz für den Ersthund 114 ,00 Euro. Die 114,00 Euro gelten auch für jeden weiteren Hund. Die höheren Steuersätze für den zweiten und jeden weiteren Hund entfallen. Auch die Steuersätze mit 250 Euro und 500 Euro werden gestrichen. Für jeden Hund werden zukünftig 114,00 Euro im Jahr fällig. Für einen ermäßigten Hund beträgt die Hundesteuer 57 Euro. Für einen steuerbefreiten Hund fällt keine Hundesteuer an. Die Änderungsbescheide für die Hundesteuer wurden am 26.08.2024 versandt.
Durch die unterjährige Änderung der Steuersätze ergeben sich folgende Nachzahlungs- oder Erstattungsbeträge:
+ 7,50 Euro für den Ersthund (114 Euro/Jahr - 96 Euro/Jahr = 18 Euro/Jahr anteilig für 5 Monate (x5/12)
+ 3,75 Euro für den ermäßigten Hund (57 Euro/Jahr - 48 Euro/Jahr = 9 Euro/Jahr anteilig für 5 Monate (x5/12)
-12,50 Euro für den Zweithund
-32,50 Euro für jeden weiteren Hund
-56,67 Euro für nicht ordnungsgemäß gehaltene Hunde
-160,83 Euro für gefährliche Hunde.