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6. Änderung der 14. LVO: Corona-Regeln bis 12. November
Seit 7. Oktober gilt die Sechste Änderungsverordnung zur 14. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Damit werden die bestehenden Regelungen über den 7. Oktober hinaus bis zum 12. November fortgeschrieben.