Am 01.05.2004 traten zehn Staaten der europäischen Union bei.
Dies sind Litauen, Lettland, Estland, Polen, Slowakische Republik, Tschechische Republik, Ungarn, Malta, Zypern und Slowenien.
Das Bundesministerium des Innern informierte darüber, dass für Reisen zwischen Deutschland und den Beitrittsländern ab dem 01.05.2004 die sogenannte Reisefreizügigkeit gilt, die Personenkontrollen jedoch nicht entfallen.
Eine Visumpflicht für deutsche Staatsangehörige besteht jedoch nicht.
Obwohl die Verpflichtungen der Beitrittsländer die Einreisen deutscher Staatsangehöriger mit Personalausweis vorsehen, orientiert das Bundesministerium des Innern darauf, dass es mit der Umsetzung dieser Vorgaben in der Anfangsphase Schwierigkeiten geben könnte.
Es ist daher zu empfehlen, Reisen in die neuen EU-Beitrittsländer mit einem gültigen Reisepass anzutreten. Die Gültigkeitsanforderungen an deutsche Reisepässe sind durch die Beitrittsländer unterschiedlich definiert. So muss beispielsweise für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen in Lettland der Reisepass noch mindestens drei Monate über die beabsichtigte Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein. Für die anderen Länder gelten andere Maßstäbe. Das Bundesministerium des Innern empfiehlt daher, dass sich Personen mit Reiseabsichten vor Reiseantritt an die jeweiligen Botschaften der genannten Länder wenden.
Entsprechende aktuelle Hinweise zu den Botschaften und Reisebestimmungen hat das Auswärtige Amt in der Rubrik "Länderinformationen" eingestellt. Diese sind unter www.auswaertiges-amt.de abrufbar
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