Bei der Anzeige zur Nachentrichtung müssen sie einreichen:
- Anlage zur Mitteilung über Einkünfte
- Bestätigung der Steuerbehörde des Ansässigkeitsstaates, dass der Investmentfonds während des Geschäftsjahres den angegebenen Sitz beziehungsweise Ort der Geschäftsleitung hatte und daher nach dem maßgeblichen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) abkommensberechtigt ist
- Statusbescheinigung oder
- Formular InvSt 8 – Fragebogen / Antrag mit Anlagen (OGAW-Pass, Anlagebedingungen)