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Durch die Bekanntmachung vom 28. April 2021 weist die Landeshauptstadt Magdeburg darauf hin, dass die Regelungen der sog. Bundesnotbremse (4. Infektionsschutzgesetz) auch im Stadtgebiet gelten. Die Bekanntmachung wurde auch im Amtsblatt der Landeshauptstadt veröffentlicht.