für Bewerber:
- Mindestalter 17 Jahre
- ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
- Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
- Abschluss der Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen
- erfolgreiches Ablegen der Fahrerlaubnisprüfung
- Kenntnis von Erster Hilfe
für Begleitpersonen:
- Vollendung des 30. Lebensjahres
- Besitz der Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens fünf Jahren
- zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als ein Punkt im Fahreignungsregister (vorher: Verkehrszentralregister)