Rechtsverordnung der Landeshauptstadt erlassen
Eindämmungsverordnung der Landeshauptstadt ab 29. März 2021 gültig
Die Verordnung der Landeshauptstadt wurde auf der Grundlage der 11. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt erlassen, wonach die kreisfreien Städte und Landkreise gemäß Paragraf 13 Absatz 2 verpflichtet sind, die Kontakte durch Rechtsverordnung einzuschränken, wenn an mindestens drei Tagen in Folge die Inzidenz von 100 auf 100.000 Einwohner*innen überschritten wurde und andauert.
Die Landeshauptstadt Magdeburg kommt durch die Eindämmungsverordnung ihrer Rechtsverpflichtung nach.