Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten. Wenn Sie Ihren Besuch auf dieser Webseite fortsetzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Diese Dienstleistung ist im Mobilen BürgerBüro nur möglich, wenn die Kopien bereits mitgebracht werden !
Hinweis:
Eine Ausnahme bildet dabei die "Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung - Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens -". Diese Bescheinigung kann nur durch die nachstehende Stelle beglaubigt werden: