Helferportal: Unterstützung bei Corona-Schnelltests gesucht
Die Anmeldung erfolgt über Magdeburg - Helferportal
Folgende Vorrausetzung sollten Helfenden erfüllen:
- Gewissenhaft
- gute Kommunikationsfähigkeit
- Einfühlungsvermögen
- gute Körperhygiene
- Erfahrungen im medizinischen, pflegerischen Bereich sind von Vorteil
- mindestens 18 Jahre, deutsche Sprachkenntnisse
- nicht zur Risikogruppe gehörend
- gute körperliche Verfassung wegen des Tragens einer Schutzausrüstung
Die Freiwilligen sollen folgende Aufgaben übernehmen:
- Testung der Besuchenden, des Personals und der externen Dienstleistenden vor dem Betreten der Einrichtung
- Abstrich-Entnahme (Mund-Rachen-Raum)
- Testdurchführung
- Dokumentation und Kommunikation des Testergebnisses
- Gegebenenfalls Aufklärung zu Hygiene- und Schutzmaßnahmen
Die Freiwilligen erhalten eine Schulung durch entsprechend berechtigte Organisationen. Es erfolgt eine Vermittlung an die jeweilige Pflegeeinrichtung über die Stadtverwaltung. Der Arbeitsvertrag selbst wird mit der Einrichtung geschlossen. Die Freiwilligen erhalten 20 Euro/ Stunde, die der Bund den Heimbetreibenden zahlt.
Alle arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen sind auf Arbeitsagentur - Corona-Testhilfe erläutert.
Unterstützung durch die Bundeswehr
Auch das Bundesverteidigungsministerium bietet Hilfe für Altenpflegeheime an. Am 27. Januar hat der Bund beschlossen, dass Soldat*innen bei den Tests in den Heimen unterstützen können, um das Pflegepersonal zu entlasten. Für Sachsen-Anhalt stehen 230 Bundeswehrsoldat*innen für eine Einsatzdauer von maximal drei Wochen zur Verfügung.
Die Landeshauptstadt Magdeburg wird zunächst 25 Soldat*innen zur Unterstützung beantragen. Diese sollen vorrangig in den Einrichtungen mitarbeiten, die aktuell von Corona-Infektionen betroffen sind.
Hintergrund zur Schnelltestung
Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper hatte am 23. November 2020 Schutzmaßnahmen für die 35 Altenpflegeheime in Magdeburg angewiesen, um die Gefahr einer Infektionskette in den Heimen zu verhindern und die Bewohnenden zu schützen.
Im Einzelnen wurde angeordnet:
- Alle Mitarbeitenden haben ab sofort zwingend bei Kontakt zu Bewohnern eine FFP2-Maske zu tragen.
- Die Einrichtungen haben sich unverzüglich mit ausreichend Schnelltests auszustatten.
- Es ist sicherzustellen, dass Besucher*innen vor Betreten der Einrichtung einen Schnelltest bekommen. Wenn notwendig, müssen die Besuchszeiten eingeschränkt werden.
- Pflegekräfte haben sich grundsätzlich vor Dienstantritt mittels Schnelltest selbst zu testen. Zu den Ergebnissen dieser Tests ist in der Einrichtung eine Dokumentation anzufertigen, die auf Verlangen dem Gesundheitsamt vorzulegen ist.
Das Gesundheitsamt als zuständige Behörde überprüft die Umsetzung der Anordnung stichprobenartig und unangekündigt.