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Zum Wochenende 14./15.11.20 hatte die Bundesregierung erstmalig skizziert, mit welchen Hilfen der Bund ab Januar 2021 plant. So soll es im Rahmen der dann aufgelegten Überbrückungshilfe III eine Neustarthilfe für Soloselbstständige geben, die umsatzbezogen eine einmalige Pauschale von bis zu 5.000 Euro für die Monate Dezember 2020 bis Juni 2021 vorsieht.

Das Wirtschaftsministerium Sachsen-Anhalt werde laut Wirtschaftsminister Willingmann die neuen Pläne der Bundesregierung in den kommenden Tagen zunächst analysieren und abklären, inwiefern das Land die bundesseitig geplanten Hilfen ergänzen könnte.