Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche mit Bezug von Leistungen nach dem SGB II, SGBXII, Wohngeldgesetz (WOGG), Kindergeldzuschlag (KIZ) und, Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG),
- die noch keine 25 Jahre alt sind bzw. im Fall sportlicher, kultureller und sozialer Angebote noch keine 18 Jahre alt sind,
- in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege betreut werden,
- eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und
- keine Ausbildungsvergütung erhalten.