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Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche mit Bezug von Leistungen nach dem SGB II, SGBXII, Wohngeldgesetz (WOGG), Kindergeldzuschlag (KIZ) und, Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG),

  • die noch keine 25 Jahre alt sind bzw. im Fall sportlicher, kultureller und sozialer Angebote noch keine 18 Jahre alt sind,
  • in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege betreut werden,
  • eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und
  • keine Ausbildungsvergütung erhalten.