MVB darf Falschparker selbständig abschleppen lassen
Zum Auslösen eines Abschleppvorgangs mussten bislang immer Beamt*innen des Ordnungsamtes zum blockierten Fahrzeug der Magdeburger Verkehrsbetriebe, kurz MVB, gerufen werden. Erst vor Ort konnte veranlasst werden, dass ein Abschleppfahrzeug kommt. Gerade im Berufsverkehr entstanden dadurch mitunter lange Wartezeiten, in denen Busse oder Straßenbahnen ihre Fahrt nicht fortsetzen konnten und so auch andere Verkehrsteilnehmer*innen behinderten.
So mussten in den vergangenen Jahren im Durchschnitt rund 25 Mal Fahrzeuge von Straßen entfernt werden, die im Fahrweg der Straßenbahnen bzw. Busse abgestellt waren und so die Weiterfahrt behinderten. Die Verspätungen von Bussen und Bahnen summierten sich im letzten Jahr auf 26 Stunden.
8 Ehrenbeamt*innen ernannt – Wartezeit bei Blockaden verkürzt sich
Um eine rechtliche Grundlage für ein schnelleres Handeln zu ermöglichen, werden Verkehrsmeister*innen zu Ehrenbeamt*innen ernannt. So kann die Zeitspanne zwischen Feststellung eines Hindernisses und Abschleppvorgang deutlich verringert werden.
„Die zu Ehrenbeamt*innen ernannten MVB-Beschäftigten können Abschleppunternehmen jetzt auch selbständig anfordern, wenn die Funkzentrale des ordnungsamtlichen Außendienstes nicht besetzt ist“, erklärt Gerd vom Baur, Leiter des Ordnungsamtlichen Außendienstes.
Die Verkehrsmeister*innen vor Ort sichern zudem Beweise, fertigen Aufnahmeprotokolle und fotografieren die Blockadesituation. Die Beweise werden dann dem Ordnungsamt übergeben, damit es ein Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten und ein Kostenverfahren gegen die Falschparkenden auslösen kann.
Ist die Funkzentrale besetzt, melden die Verkehrsbetriebe telefonisch dem Ordnungsamt, dass die Weiterfahrt blockiert ist.
Achtung Falschparker*innen: Abschleppwagen beauftragt = 150 Euro
Für alle Falschparkenden gilt, dass neben dem Verwarngeld in Höhe von 35 Euro immer auch Kosten für einen Abschleppauftrag entstehen können. Sobald ein Abschleppwagen beauftragt wurde, werden die Ausgaben für eine Leerfahrt in Höhe von rund 150 Euro dem oder der Blockierenden in Rechnung gestellt. Die Verkürzung des Ablaufes in solchen Fällen bedeutet zukünftig bereits bei kurzzeitigen Blockierungen erhebliche Kosten für die Fahrzeughalter*innen.
„Durch die Ernennung von Verkehrsmeister*innen zu Ehrenbeamt*innen kann die Zeitspanne zwischen Feststellung eines Hindernisses und Abschleppvorgang deutlich verringert werden. Das kommt vor allem unseren Fahrgästen zugute“, freut sich die Geschäftsführerin der MVB, Birgit Münster-Rendel.
Die Möglichkeit, dass Beschäftigte der MVB Abschleppungen vornehmen lassen können, wurde seit 2017 umfassend zwischen der Landeshauptstadt, dem Landesverwaltungsamt und dem Innenministerium beraten. Im vergangenen Jahr hatte das Innenministerium dann gestattet, dass Ehrenbeamt*innen bei der MVB ernannt werden können. Die Beschäftigten der MVB absolvierten vor ihrer Ernennung eine spezifische Schulung und werden auch zukünftig fortgebildet.