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Die Landeshauptstadt Magdeburg hatte im Bebauungsgebiet „Welsleber Straße, 3. Bauabschnitt“ (B-Plan Nr. 484-1, 1. Änderung) in Magdeburg, 22 Grundstücke für den eigengenutzten individuellen Eigenheimbau in einer  Vergabeveranstaltung am 20. Oktober 2020 zum Kauf oder Einräumung eines Erbbaurechte angeboten und per Los vergeben.

Die Parzelle 65  (im Übersichtplan und im Luftbild rot markiert) ist nicht mehr gebunden und kann nach der Reihenfolge der Antragstellung vergeben werden.

Das künftige Baugrundstück liegt westlich der Verkehrsfläche Welsleber Straße und südlich der Oberhofer Straße.

Alternativ ist für die künftige Eigenheimparzelle auch der Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit Einräumung eines jederzeitigen Ankaufsrechtes zu einem jährlichen Erbbauzins in Höhe von 4 % des Kaufpreises möglich.

Die Parzelle 65 muss aufgrund der Festlegungen des Bebauungsplans zwingend 2 – geschossig bebaut werden. Wegen der ca. 6 m tief liegenden Abwasserleitung in der Welsleber Straße sind bei dieser Parzelle die Anschlusskosten erhöht.

Dass Baugebiet wurde früher als LPG – Betriebshoffläche mit Stallanlagen, landwirtschaftlichen Flächen und teilweise als Garagenkomplex genutzt. Ein Antreffen von Auffälligkeiten im Untergrund (Gebäudereste, Bauschutt mit Müll-, Verbrennungs- und Kohlerückständen o. ä.) kann nicht ausgeschlossen werden. Im Rahmen der Planungen für die Bauantragstellung wird die Beauftragung eines Bodengutachtens empfohlen. Die Kosten trägt der Bauherr.
Mögliche Verunreinigungen des Bodens können erhöhte Gründungskosten und erhöhte Kosten für die Entsorgung des Bodenaushubs verursachen.
Sollten die chemischen Prüfwerte für eine Gefährdung von Menschen überschritten werden, ist das Gutachten dem Verkäufer unverzüglich in Kopie zu übergeben. Die erforderlichen Maßnahmen und die Kostentragung wird der Verkäufer kurzfristig prüfen.

Den Kaufpreis/Höhe des Erbbauzinses für die noch nicht reservierte Parzelle entnehmen Sie bitte der Kaufpreisliste.

Weitere Einzelheiten sind in einem Technischen sowie in einem Kaufmännischen Merkblatt erläutert.

Technisches Merkblatt

Kaufmännisches Merkblatt

Übersichtsplan Restparzellen

Kaufpreise

Ansprechpartner für eventuelle Rückfragen sind

Herr Döschner, Telefon: 0391/540 2287, E-Mail: uwe.doeschner@lieg.magdeburg.de
Frau Gottschald, Telefon: 0391/540 2596, E-Mail: martina.gottschald@lieg.magdeburg.de

Die Anträge sind schriftlich oder per E-Mail mit Benennung der ausgewählten Restparzelle und Mitteilung, ob der Kauf oder die Einräumung eines Erbbaurechtes gewählt wird, bei der

Landeshauptstadt Magdeburg
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Liegenschaftsservice
FD Grundstücksmanagement
Julius-Bremer-Straße 8-10 (Altmarkt-Arkaden)
39090 Magdeburg
E-Mail: liegenschaftsservice@magdeburg.de

einzureichen.

Die Vergabe erfolgt nach der Reihenfolge der Antragseingänge.

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