ungenutzte bebaute Gartenfläche
zulässige Nutzung
Eine Nutzung zur Wohnbebauung kann erfolgen. Die Bebauung richtet sich nach § 34 BauGB.
Katasterdaten
Flur 354
Flurstück 7054 (Teilfläche) und 7092 (Teilfläche)
Verkaufsgröße ca. 360 m²
Erschließung
Versorgungsleitungen für Wasser, Abwasser, Gas und Strom liegen in den angrenzenden öffentlichen Straßen an.
Lagebeschreibung
Das Grundstück befindet sich in der Ilsenburger Straße, Ecke Goslarer Straße im Stadtteil Lemsdorf. Es liegt innerhalb eines Wohngebietes mit vorwiegend Einfamilienhausbebauung.
Erreichbarkeit
Stadtmitte ca. 5 km
Magdeburger Ring ca. 100 m
A 14 ca. 7,5 km
Straßenbahnlinie 1,10 ca. 1,3 km
Buslinie 57 und 58 ca. 500 m
Besonderheiten
Das Grundstück befindet sich in einem unbeplanten Innenbereich. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich daher nach § 34 BauGB. Vorhaben im unbeplanten Innenbereich müssen sich in die nähere Umgebung einfügen. Zu einer Bauvoranfrage wird geraten.
Für den Verkaufsgegenstand gibt es keine Eintragungen in den Abteilungen II und III im Grundbuch. Im Baulastenverzeichnis der Landeshauptstadt Magdeburg sind keine Einträge enthalten.
Auf dem Grundstück befinden sich Bäume. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Veränderungen am Baumbestand die Baumschutzsatzung der Stadt Magdeburg zu beachten ist.
In den vergangenen Jahren sind in diesem Bereich Vernässungen gemeldet worden. Es ist daher mit höheren Grundwasserständen zu rechnen.
Das Grundstück ist bebaut mit einem Bungalow und einer Garage. Der Bungalow wurde in massiver Bauweise errichtet und ist nicht unterkellert. Das Gebäude verfügt über keinerlei Versorgungsanschlüsse. Miet- und Pachtverhältnisse bestehen nicht. Das Grundstück ist, wie es steht und liegt, zu übernehmen.
Auf dem Grundstück befinden sich stillgelegte Versorgungsleitungen, die bei Bedarf durch das Versorgungsunternehmen entfernt werden.
Neben dem Erwerb ist für den Grundbesitz auch die Bestellung eines Erbbaurechts mit einer Laufzeit von bis zu 99 Jahren möglich.
Flurkarte:
Das Angebot zur Veräußerung/Vergabe des Grundstücks erfolgt freibleibend nach Höchstgebot. Vor Abschluss des Kauf-/Erbbaurechtsvertrages muss der*die Erwerber*in/Erbbauberechtigte die Finanzierung nachweisen. Die mit der Abwicklung des Vertrages entstehenden Kosten hat der*die Erwerber*in/Erbbauberechtigte zu tragen. Die Verhandlungen werden vorbehaltlich der Zustimmung der städtischen Gremien geführt. Bei der Ausschreibung handelt es sich nicht um ein Angebot eines Maklervertrages. Die Stadt entrichtet keine Maklerkosten.
Schriftliche Gebote sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift Kauf- bzw. Pachtangebot und der Bezeichnung des Grundstücks bis zum 31.12.2021 an die
Landeshauptstadt Magdeburg
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Liegenschaftsservice
Fachdienst Grundstücksmanagement
39090 Magdeburg
zu richten.
Verfristet eingehende Angebote und Angebote per E-Mail oder Fax finden keine Berücksichtigung.