Das heißt, dass alle Fahrgäste, die zum Beispiel Busse oder Bahnen nutzen, sowie alle Personen beim Einkaufen in Supermärkten und allen anderen geöffneten Geschäften gesetzlich dazu verpflichtet sind, eine textile Barriere im Sinne eines Mund-Nasen-Schutzes zu tragen.
Dabei kann es sich entweder um eine handelsübliche oder selbst hergestellte Atemschutzmaske handeln, aber auch um ein Tuch oder einen Schal, der über Nase und Mund gezogen wird. Wichtig ist, dass die getragene textile Barriere aus einem geeigneten Material besteht, wie etwa Rohseide oder Baumwolle. Beachten Sie dazu auch die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts.
Die Atemschutz-Pflicht gilt für Erwachsene sowie für Kinder ab 2 Jahren.
Beim Spazierengehen oder bei Aktivitäten an der frischen Luft muss man keinen Mund-Nasen-Schutz tragen!