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Was müssen geöffnete Läden machen, um die Menschen zu schützen?

Damit man sich beim Einkaufen nicht ansteckt, muss der Laden folgendes machen:

  • Die Menschen müssen 1,50 Meter Abstand halten.

  • Die Menschen müssen eine Mund-Nase-Schutzmaske tragen.
  • Es dürfen nur wenige Menschen in den Laden. Der Ladenbesitzer muss das kontrollieren.

  • Der Ladenbesitzer muss sein Geschäft sehr oft reinigen.

  • Der Ladenbesitzer muss sehr oft Durchsagen machen.

  • Der Ladenbesitzer muss die Menschen informieren, dass sie Abstand zu anderen Menschen halten.

Darf ich im Krankenhaus oder Pflegeheim jemand besuchen?

Das regelt das Krankenhaus oder Pflegeheim eigenständig.

Ich muss mich vorher bei dem Krankenhaus oder dem Pflegeheim darüber informieren.

Was passiert, wenn man die Regeln nicht einhält?

Man kann eine Geldstrafe bekommen.

Oder man kommt ins Gefängnis. 

Wo bekomme ich mehr Informationen?

Das Land hat eine Telefonnummer für den Verbraucher-Schutz.

Das ist die Telefon‐Nummer:  +49 391 2564 222

Dort können anrufen:

  • Bürger und Bürgerinnen

  • Ärzte und Ärztinnen