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Informationen zum Coronavirus in leichter Sprache

Informationen zum Coronavirus sollen auch einfach verständlich sein. Deshalb gibt es diese Informationen hier in leichter Sprache. Das soll den richtigen Umgang mit dem Coronavirus ermöglichen. Häufig gestellte Fragen zum Umgang mit dem Virus werden beantwortet. Die Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt gibt es hier auch in leichter Sprache. In der Landesverordnung sind Regeln für alle Bürgerinnen und Bürger.

Videos in Gebärdensprache mit Fragen und Antworten zum Coronavirus

Informationen zum Coronavirus in einfacher Sprache

Das Land Sachsen-Anhalt bietet Informationen zum Coronavirus ⬅Hier draufklicken.

Die Texte sind einfacher Sprache.

Häufige Fragen und Antworten zum Coronavirus in einfacher Sprache

Was ich darf und was nicht steht in einer Verordnung. In der Verordnung sind Verhaltensregeln an die sich jeder halten muss. Die Regeln werden sehr oft neu geschrieben. Die Regeln helfen dabei, um nicht krank zu werden. Oder andere Menschen krank zu machen.

Was ist eine Verordnung?

Die Regierung von Sachsen‐Anhalt oder ein Landkreis beschließt Maßnahmen für die Menschen im Land.

Das nennt man Verordnung.

Wer hat die Verordnung beschlossen?

Die Regierung von Sachsen‐Anhalt hat die Verordnung beschlossen. 

Die Verordnung soll die Menschen in Sachsen‐Anhalt schützen.

Wie lange dauert die Verordnung?

Die Verordnung wird sehr oft neu erstellt.

Es sollte oft geschaut werden, ob es neue Regeln gibt.

Warum gibt es die Verordnung?

Das Corona‐Virus ist gefährlich. 

Die Verordnung hilft den Menschen, sich mit dem Virus nicht anzustecken.

Warum ist das Virus gefährlich?

Wenn viele Menschen zusammen sind, kann man schneller krank werden.

Manche Menschen können daran auch sterben.

Das Virus ist für alte und kranke Menschen sehr gefährlich.

Deswegen soll kein Kontakt mit alten und kranken Menschen erfolgen.

Das Corona‐Virus verbreitet sich auf der ganzen Welt.

Darf ich meine Wohnung verlassen?

Man darf die Wohnung verlassen.

Man darf sich auch mit Personen, die nicht zur Familie gehören, im Freien aufhalten.

Die Anzahl der Personen steht in der jeweils aktuellen Verordnung.

Was hat geöffnet?

Es dürfen nicht so viele Menschen gleichzeitig in die Läden.

Und nur mit Nase-Mund-Schutzmaske.

Ich muss 1,5 Meter Abstand zu anderen Menschen halten.

Finden noch Veranstaltungen statt?

Veranstaltungen müssen vorher genehmigt werden.

Die Behördenrufnummer 115 hilft gern weiter.

Was muss ich bei erlaubten Veranstaltungen beachten?

Die Verhaltensregeln muss der Veranstalter vorher sagen.

Es kann sein, dass ich meinen Namen und meine Adresse angeben muss.

Auch meine Telefonnummer muss ich dann aufschreiben. 

Wenn ein Mensch erkältet ist oder krank, darf er nicht an der Veranstaltung teilnehmen.

Wenn zwei Menschen sich trennen. Und sie Kinder haben. Darf der Vati oder die Mutti die Kinder besuchen?

Ja.

Der Vati oder die Mutti dürfen die Kinder besuchen.

Sind die Gaststätten offen? 

Gaststätten sind wieder offen.

Ich muss bis zum Sitzplatz eine Mund-Nasen-Schutzmaske tragen.

Was müssen geöffnete Läden machen, um die Menschen zu schützen?

Damit man sich beim Einkaufen nicht ansteckt, muss der Laden folgendes machen:

  • Die Menschen müssen 1,50 Meter Abstand halten.

  • Die Menschen müssen eine Mund-Nase-Schutzmaske tragen.
  • Es dürfen nur wenige Menschen in den Laden. Der Ladenbesitzer muss das kontrollieren.

  • Der Ladenbesitzer muss sein Geschäft sehr oft reinigen.

  • Der Ladenbesitzer muss sehr oft Durchsagen machen.

  • Der Ladenbesitzer muss die Menschen informieren, dass sie Abstand zu anderen Menschen halten.

Darf ich im Krankenhaus oder Pflegeheim jemand besuchen?

Das regelt das Krankenhaus oder Pflegeheim eigenständig.

Ich muss mich vorher bei dem Krankenhaus oder dem Pflegeheim darüber informieren.

Was passiert, wenn man die Regeln nicht einhält?

Man kann eine Geldstrafe bekommen.

Oder man kommt ins Gefängnis. 

Wo bekomme ich mehr Informationen?

Das Land hat eine Telefonnummer für den Verbraucher-Schutz.

Das ist die Telefon‐Nummer:  +49 391 2564 222

Dort können anrufen:

  • Bürger und Bürgerinnen

  • Ärzte und Ärztinnen