Dokument | Wo erhalte ich das Dokument |
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Gewerbschein | Gewerbeamt |
Meldung samt Beantragung der Steuernummer | Finanzamt |
Schufaauszug | SCHUFA |
Führungszeugnis Belegart 0 | Bundesamt für Justiz |
Auszug Belegart 0 aus dem Gewerbezentralregister | Bundesamt für Justiz |
Notwendige Gewerbeversicherungen | Diverse private Versicherer |
Auszug aus dem Handelsregister | Registergericht |
Die bürokratischen Hürden sind niedrig. Für ein Geschäft wird wie für jeden anderen Laden auch nur eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Ordnungsamt benötigt. Mit der Anmeldung gehen Durchschläge der Gewerbeanmeldung automatisch auch an das Finanzamt. Dieses sendet dann einen Fragebogen an den Neuunternehmer und fragt Daten zur Tätigkeit und zum voraussichtlichen Umsatz ab. Das Finanzamt stuft in Kleingewerbe oder normales Unternehmen ein und setzt damit die eventuellen Umsatzsteuervorauszahlungen fest. Geschäfte und Läden können sehr gut mit der Kleinunternehmerregelung starten. Beispiel: Wird beim Ankauf von gebrauchten Waren in der Regel keine Vorsteuer ausgewiesen, sodass eine Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG von Vorteil sein kann. Hierzu kann der Steuerberater im Einzelfall genau beraten.