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Im Bereich des Einzelhandels wird nach dem jeweiligen Handelsgewerbe unterschieden. Im vorliegenden Beispiel soll es um eine Geschäftseröffnung im Bereich Mode und Textilien gehen. 

DokumentWo erhalte ich das Dokument
Gewerbschein Gewerbeamt
Meldung samt Beantragung der Steuernummer Finanzamt
Schufaauszug SCHUFA
Führungszeugnis Belegart 0 Bundesamt für Justiz
Auszug Belegart 0 aus dem Gewerbezentralregister Bundesamt für Justiz
Notwendige Gewerbeversicherungen Diverse private Versicherer
Auszug aus dem Handelsregister Registergericht

Die bürokratischen Hürden sind niedrig. Für ein Geschäft wird wie für jeden anderen Laden auch nur eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Ordnungsamt benötigt. Mit der Anmeldung gehen Durchschläge der Gewerbeanmeldung automatisch auch an das Finanzamt. Dieses sendet dann einen Fragebogen an den Neuunternehmer und fragt Daten zur Tätigkeit und zum voraussichtlichen Umsatz ab. Das Finanzamt stuft in Kleingewerbe oder normales Unternehmen ein und setzt damit die eventuellen Umsatzsteuervorauszahlungen fest. Geschäfte und Läden können sehr gut mit der Kleinunternehmerregelung starten. Beispiel: Wird beim Ankauf von gebrauchten Waren in der Regel keine Vorsteuer ausgewiesen, sodass eine Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG von Vorteil sein kann. Hierzu kann der Steuerberater im Einzelfall genau beraten.

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