Registrierung
Jede Person, die sich länger als drei Monate in Magdeburg aufhält, ist dazu verpflichtet, sich innerhalb der ersten zwei Wochen nach Bezug einer Wohnung im Bürgerbüro der Stadt zu melden. Um sich im BürgerBüro registrieren zu lassen, müssen Sie in aller Regel persönlich erscheinen. Den Termin im BürgerBüro vereinbaren Sie vorher online.
Das BürgerBüro
Magdeburg verfügt über vier BürgerBüros, die gut erreichbar in verschiedenen Stadtteilen lokalisiert sind: Übersicht der BürgerBüros.
Wichtig: Die Vorsprache in den BürgerBüros ist nur persönlich mit einem Termin möglich. Dieser kann über die Online-Terminreservierungen vereinbart werden.
Folgendes müssen Sie mitbringen:
Als EU/EWR-Bürger*in:
Sie sind aus einem Staat der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums, dann benötigen Sie:
- Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter
- Reisepass/Personalausweis
- biometrisches Foto
In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Nachweise, wie
- Immatrikulationsbescheinigung oder Zulassungsbescheid für Studierende
- Arbeitsvertrag für Arbeitnehmer
- europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) und
- Glaubhaftmachung ausreichender Mittel für den Lebensunterhalt (siehe Aufenthaltsrecht)
erforderlich sein. Damit können Sie sich für die EU-Freizügigkeitsbescheinigung anmelden. Einige Tage später kommt diese per Post.
Als Nicht-EU-Bürger*in:
Sie kommen aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union, dann benötigen Sie:
- eine Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter und
- einen Reisepass/Personalausweis.
Damit bekommen Sie im BürgerBüro die Meldebescheinigung für Ihren Aufenthalt in Magdeburg.
⇒ Bei Zuzug aus dem Ausland als Familie ist die persönliche Vorsprache aller anzumeldenden Personen notwendig. Alle Identitätsdokumente (Ausweise, Pässe, Identitätskarten, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden) sind mitzubringen. Eheleute müssen zusätzlich zu den oben genannten Voraussetzungen ihre Heiratsurkunde vorlegen, bei Kindern müssen die Geburtsurkunden vorgelegt werden. Ist bei der Anmeldung von Kindern unter 16 Jahren nur eine sorgeberechtigte Person anwesend, kann es sein, dass gegebenenfalls die Zustimmung der jeweils anderen sorgeberechtigten Person erforderlich ist.
Sobald Sie sich erstmalig in einem deutschen BürgerBüro angemeldet haben, sendet Ihnen das Bundeszentralamt für Steuern Ihre Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) nach ca. 5-10 Werktagen per Post zu. Die Steuer-ID ist für Ihren Arbeitgeber zur Auszahlung Ihres Gehalts erforderlich.
Ausländerbehörde
Jede Ausländerin und jeder Ausländer, die/der nicht EU-Bürgerin oder EU-Bürger ist und nach Deutschland kommt, muss sich bei der örtlichen Ausländerbehörde melden. Einen Termin können Sie online buchen.