Wichtige Informationen zur Kinderbetreuung in der Landeshauptstadt Magdeburg:
Gemäß der Änderung der 2. Änderungsverordnung zur 9. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Sachsen-Anhalt bleiben Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Horte weiterhin geschlossen. Die Betreuung in den Einrichtungen erfolgt im Rahmen einer Notbetreuung. Diese kann in Anspruch genommen werden, wenn Eltern in einem systemrelevanten Bereich beschäftigt sind. Eine Arbeitgeber-Bescheinigung ist dafür notwendig.
Diese sowie weitere Informationen können Sie den nachfolgenden Dokumenten entnehmen:
- FAQ zur Schließung in Kindertageseinrichtungen(440 kB)
- Erlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration vom 08.01.2021(1,8 MB)
- Neunte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vom 15.12.2020(893 kB)
- Zweite Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung vom 08.01.2021(232 kB)
- Aktualisierte Empfehlungen des Landesjugendamtes und des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt zu Hygienemaßnahmen in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen vom 09.11.2020(118 kB)
- Antrag auf Notbetreuung(70 kB)
- Musterbescheinigung: Nachweis über Nicht-Inanspruchnahme von Kita/Kindertagespflege/Schule bei Beantragung von Kinderkrankengeld(49 kB)