Grundsteuer für 2020 festgesetzt
Der Gesetzgeber hat im Grundsteuergesetz festgelegt, dass dieses Verfahren rechtlich genauso bindend ist wie der Einzelversand. Der zuletzt ergangene Grundsteuerbescheid sollte deshalb unbedingt aufbewahrt werden. Darin sind auch die zu zahlenden Beträge sowie die Fälligkeitstermine ersichtlich.
Schriftliche Widersprüche zur Steuerfestsetzung für 2020 können bis zum 6. April 2020 an
Landeshauptstadt Magdeburg
Fachbereich Finanzservice
39090 Magdeburg
geschickt werden.
Grundsteuer-Anmeldungen für Einfamilienhäuser oder Mietwohngrundstücke, bei denen die Grundsteuer nach der Wohn- oder Nutzfläche (Ersatzbemessungsgrundlage) festgesetzt ist, sind bei Änderungen zum 01.01.2020 gegenüber dem Stichtag 01.01.2019 bis zum 30.04.2020 einzureichen.
Bei Fragen stehen die Mitarbeiter des Fachbereiches Finanzservice im Katzensprung 2 auch persönlich während der Sprechzeiten zur Verfügung. Diese sind:
Montag - 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag - 9:00 bis 12:00 Uhr sowie 14:00 bis 17:30 Uhr
Donnerstag - 9:00 bis 12:00 Uhr
Freitag - 9:00 bis 12:00 Uhr
Hintergrund zur Steuer
Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer für bebaute und unbebaute Grundstücke. Sie wird jährlich durch einen Grundsteuerbescheid oder durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für das Jahr 2020 erfolgte die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 06 vom 06.03.2020.
Die Landeshauptstadt Magdeburg setzt die Grundsteuer durch den Grundsteuerbescheid (Abgabenbescheid) fest. Dieser Bescheid übernimmt die Feststellungen aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes. Rechtsgrundlage ist das Grundsteuergesetz.
Die Grundsteuer errechnet sich durch Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit dem Hebesatz. Der Hebesatz ist ein Prozentsatz und wird durch den Stadtrat beschlossen. In Magdeburg beträgt er für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) derzeit 250 vom Hundert und für die Grundsteuer B (Grundvermögen und Wohngebäude) 495 vom Hundert.