Begegnungsfest: Erster Magdeburger Vormundschaftstag
Begegnungsfest: Treffen, Dank und Begegnung
Mit der zwanglosen Veranstaltung ermöglichte das Jugendamt ein Treffen von Vormündern, Erziehern und Pflegeeltern mit ihren Pflegekindern. Nahestehende Verwandte waren ebenfalls geladene Gäste der Veranstaltung. Eröffnet wurde das Begegnungsfest von Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper, der den haupt- und ehrenamtlichen Vormündern für ihr Engagement bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen dankte.
Die Veranstaltung ist nur eine von vielen Maßnahmen aus einem Gesamtpaket des Jugendamtes, um Vormünder zu unterstützen und Kontakte aufrechtzuerhalten. Die Gründe für die Notwendigkeit eines Vormundes sind vielfältig und betreffen unter anderem:
- Kinder, deren Eltern nicht in der Lage sind das Sorgerecht auszuüben, um das Kind selbst zu erziehen
- Kinder, deren Mütter selbst noch minderjährig sind
- Kinder, die als unbegleitete minderjährige Ausländer ohne Sorgeberechtigten nach Magdeburg kommen
Jedes Jahr wird für rund 80 Kinder und Jugendliche aus Magdeburg ein Sorgeberechtigter gesucht.
Verantwortung einer Vormundschaft
Aktuell werden vom Jugendamt, ehrenamtlichen Vormündern und dem Refugium e.V. rund 190 Vormundschaften geführt. Eine Vormundschaft kann entweder vom Jugendamt, von einem Verein oder von einem ehrenamtlichen Vormund geführt werden. Eine individuelle Vormundschaft durch einen ehrenamtlichen Vormund ist in der Regel besser für den jungen Menschen. Ehrenamtliche haben mehr Zeit, um auf die Bedürfnisse einzugehen und als ein individueller Ansprechpartner und Mentor in allen Lebensfragen zu agieren.
Eine professionell geführte Vormundschaft hat insbesondere dann Vorteile, wenn die Familienkonstellation der Mündel, also der unmündigen Menschen, kompliziert ist. Das kann zum Beispiel eine komplizierte Zusammenarbeit mit den leiblichen Eltern sein.
Vormünder übernehmen die volle rechtliche Vertretung für den jungen Menschen und sind sein persönlicher Ansprechpartner. Sie beraten und begleiten den jungen Menschen in vielen Fragen und treffen als Sorgeberechtigter in seinem Interesse Entscheidungen, zum Beispiel bei Fragen zu Unterbringung, ärztlicher Versorgung, Schule und beruflicher Integration. Hierbei arbeiten die Vormünder mit verschiedenen Partnern wie Jugendhilfeeinrichtungen, Schulen, dem Jugendamt und anderen Ämtern zusammen und stimmen sich in ihrem Engagement ab.
Aufwand und Dauer einer Vormundschaft
Die Vormundschaft ist ein Ehrenamt. Das heißt, dass es unentgeltlich geführt wird. Für den notwenigen Aufwand, den Vormünder betreiben müssen, zahlt das Familiengericht eine Pauschale von jährlich 399 Euro. Bei höherem Aufwand im Einzelfall auch mehr. Der Zeitaufwand für eine Vormundschaft hängt stark von der notwendigen Unterstützung ab und ist vorher schwer einzuschätzen. Die Dauer der Vormundschaft ist vom Alter des jungen Menschen, der vertreten wird, abhängig und endet mit seiner Volljährigkeit. Bei Kindern, deren Eltern sich nicht um das Wohl des Kindes sorgen können, kann die Vormundschaft über mehrere Jahre dauern. Bei unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen sollte von einer Dauer von einem bis drei Jahren ausgegangen werden.
Das Jugendamt sucht Vormünder
Das Jugendamt sucht nach wie vor ehrenamtliche Vormünder, die bereit sind, sich für junge Menschen zu engagieren. Wer sich engagieren möchte oder Fragen hat, kann die zuständige Abteilung im Jugendamt auf verschiedenen Wegen erreichen. Zum einen ist das per E-Mail an vormundschaft@jga.magdeburg.de möglich oder telefonisch unter 0391 540 3835.
Grundsätzlich kann sich jeder als Vormund engagieren. Es gibt keine formale Mindestqualifikation, da die Vormundschaft ehrenamtlich geführt wird. Wichtig für das Jugendamt ist, dass diejenigen ein offenes Ohr für die Interessen der jungen Menschen haben und sich mit Augenmaß für sie engagieren. Das Jugendamt der Landeshauptstadt Magdeburg bereitet auf die verantwortungsvolle Aufgabe vor und bietet auch jederzeit während der Vormundschaft Beratungen an.
39126 Magdeburg