Interessenbekundungsverfahren zur Einrichtung zweier Suchtberatungszentren in der Landeshauptstadt Magdeburg
In Umsetzung des Stadtratsbeschlusses vom 05.04.2018 (Beschluss-Nr. 1868-054(VI)18) strebt die Landeshauptstadt Magdeburg auf Grundlage des Konzeptes zur Suchtbekämpfung und -prävention in der Landeshauptstadt Magdeburg ab 2020 (Anlage 1) die Neuausrichtung der Suchtberatung im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens an. Dafür werden Mittel zur Umsetzung in Höhe von 641.300 € bereitgestellt. Zum Ausgleich der Tarifaufwüchse werden gemäß SR-Beschluss vom 10.03.2018 (Beschluss-Nr. 1395-040(VI)17 Tarifanpassungskosten durch die Landeshauptstadt Magdeburg getragen.
Ziel ist die Einrichtung von zwei Suchtberatungszentren mit unterschiedlichem Zielgruppenschwerpunkt.
Unter Beibehaltung des Wunsch- und Wahlrechtes soll das Suchtberatungszentrum I Beratungsangebote für Suchtkranke und suchtgefährdete Menschen mit Schwerpunktsetzung auf Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene vorhalten. Ein weiterer Schwerpunkt soll die Suchtprävention darstellen.
Das Suchtberatungszentrum II soll vorrangig suchtspezifische Beratungsangebote für Erwachsene vorhalten und das Projekt „aufsuchende Hilfen für erwachsene Suchtkranke und -gefährdete“ (Straßensozialarbeit) fortführen.
Das Angebot soll sich grundsätzlich an die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Magdeburg richten.
Die genauen Leistungsvoraussetzungen sowie Leistungsparameter wurden auf Grundlage des Konzeptes zur Suchtbekämpfung und -prävention in der Landeshauptstadt Magdeburg erarbeitet.
Sollten Sie Interesse an der Übernahme der Trägerschaft eines Suchtberatungszentrums haben, erwarte ich Ihre vollständige Bewerbung mit aussagekräftigem Konzept, Finanzierungsplan und Referenzen, die eine Prüfung der Eignung ermöglichen, bis zum 06.06.2019, 12:00 Uhr Posteingang im Gesundheits- und Veterinäramt Magdeburg oder persönliche Abgabe im Gesundheits- und Veterinäramt Magdeburg. Doppelbewerbungen auf die Übernahme der Leistungen in beiden Suchtzentren sind ausgeschlossen. Bei Bewerbungen in Kooperation müssen die Leistungen am Standort des Suchtzentrums erbracht werden.
Entsprechend folgender Kriterien wird die Bewertung der Interessenbekundung erfolgen:
- konzeptionelle Darstellung des Leistungsspektrums
- inhaltliche Orientierung des Leistungsangebotes am Konzept zur Suchtbekämpfung und -prävention in der Landeshauptstadt Magdeburg
- Nachweis mehrjähriger Tätigkeit als anerkannter Träger der Suchtkrankenhilfe in Magdeburg bzw. Sachsen-Anhalt.
- Nachweis mehrjähriger Erfahrung (Fachlichkeit) sowie bisheriger Aktivitäten auf dem Gebiet der ambulanten Suchtberatung und Suchtprävention in der Stadt Magdeburg
- Mitarbeit in fachbezogenen Arbeitsgruppen
- Vernetzungstätigkeit auf regionaler, überregionaler und fachlicher Ebene
Bitte beziehen Sie sich in Ihrer Interessenbekundung auf die hier formulierten Kriterien.
Unvollständige und/oder verfristet eingegangene Interessenbekundungen werden bei der Auswahl nicht berücksichtigt.