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Definition von Notfallkunden im BürgerBüro

 Die Entscheidung, ob es sich um ein eiliges Anliegen handelt, wird abschließend im BürgerBüro getroffen. Bitte kommen Sie rechtzeitig vor Ende der Öffnungszeit. 

eiliges Anliegen:

  • Kunden, die für bevorstehende dringende Reisen (z.B. dienstliche Reisen bzw. bereits gebuchte und verschobene Reisen aus den vergangenen Jahren) zwingend erforderliche Dokumente beantragen wollen.
    Voraussetzungen: Vor dem Reiseantritt ist in allen BürgerBüros kein freier Termin buchbar und Buchung sowie Reisetermin ist durch entsprechende Reiseunterlagen nachweisbar. (Kurzfristig geplante private Reisen und Ausflüge sind keine Notfälle!)
  • Kunden, die nach Verlust/Diebstahl ein neues Dokument benötigen.
    Voraussetzungen: persönliches Erscheinen und kein gültiger Reisepass vorhanden
  • Kunden, die Ersatz für ein beschädigtes oder unleserliches Kennzeichen benötigen.
  • Kunden, die nach Verlust oder Diebstahl Ersatz für eine Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II (Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief) benötigen.