Definition von Notfallkunden im BürgerBüro
Die Entscheidung, ob es sich um ein eiliges Anliegen handelt, wird abschließend im BürgerBüro getroffen. Bitte kommen Sie rechtzeitig vor Ende der Öffnungszeit.
eiliges Anliegen:
- Kunden, die für bevorstehende dringende Reisen (z.B. dienstliche Reisen bzw. bereits gebuchte und verschobene Reisen aus den vergangenen Jahren) zwingend erforderliche Dokumente beantragen wollen.
Voraussetzungen: Vor dem Reiseantritt ist in allen BürgerBüros kein freier Termin buchbar und Buchung sowie Reisetermin ist durch entsprechende Reiseunterlagen nachweisbar. (Kurzfristig geplante private Reisen und Ausflüge sind keine Notfälle!) - Kunden, die nach Verlust/Diebstahl ein neues Dokument benötigen.
Voraussetzungen: persönliches Erscheinen und kein gültiger Reisepass vorhanden - Kunden, die Ersatz für ein beschädigtes oder unleserliches Kennzeichen benötigen.
- Kunden, die nach Verlust oder Diebstahl Ersatz für eine Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II (Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief) benötigen.