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Sanierungsgebiet Buckau - eine Bilanz

Die Entscheidung des Magdeburger Stadtrats aus dem Jahr 1991, große Teile des Stadtteils Buckau zum Sanierungsgebiet zu erklären, war der Start für einen umfassenden Transformationsprozess. Zum 31.12.2022 wurde das Sanierungsverfahren beendet.



Ein über Jahrzehnte vernachlässigter Stadtteil wurde für die nächsten 30 Jahre in den Fokus der Stadtentwicklung gelegt. Diesen langen Zeitraum konnte man damals bestenfalls erahnen und das heutige Ergebnis des Prozesses erhoffen. Der städtebauliche Rahmenplan von 1993 konstatierte für das Sanierungsgebiet einen Leerstand von 38% der 614 Gebäude bzw. von rund 1.000 Wohnungen. 81% der Gebäude bzw. 2.859 Wohnungen waren sanierungsbedürftig. 55% der Gebäude waren in einem schlechten Zustand und verteilten sich gleichmäßig über das gesamte Sanierungsgebiet. Diese Zahlen verdeutlichen die kolossal große Aufgabe, der sich die Stadt stellte. Und die Rahmenbedingungen waren nicht unbedingt beflügelnd. Magdeburg war insbesondere in den 1990er Jahren und bis ins Jahr 2004 von Bevölkerungsverlusten geprägt. Eine große Zahl an Arbeitsplätzen auch im näheren Umfeld Buckaus war weggebrochen.

Trotz dieser schlechten Ausgangslage ist es gelungen, im Rahmen der Sanierungsmaßnahme das gesamte Gebiet in einen liebenswerten Stadtteil zu „verwandeln“. Neben dem enormen finanziellen Aufwand von insgesamt ca. 108,5 Mio. Euro öffentlicher Mittel haben die intakte gründerzeitliche Quartiersstruktur, die Standortvorteile „Innenstadtnähe“ und „Lage an der Elbe“ sowie das außerordentliche Engagement der Buckauer:innen zu diesem Erfolg geführt. Seit 1997 steigen die Einwohnerzahlen Buckaus kontinuierlich an und sind mit gut 6.200 Bewohnern deutlich über dem Niveau zur Zeit der Wende. Auch die Zahl der Arbeitsplätze, Gewerbebetriebe und Geschäfte hat sich wieder stabilisiert. Die gründerzeitlichen Gebäude wurden bis auf wenige Ausnahmen fast vollständig saniert. Im Denkmalbereich Basedow-/Klosterbergestraße reiht sich ein saniertes Baudenkmal an das Nächste. Es finden sich jedoch auch schön restaurierte Villen in Buckau, die in einem ehemaligen Arbeiterquartier nicht unbedingt zu erwarten sind. Eine weitere Buckauer Besonderheit sind die zum Wohnen umgenutzten ehemaligen Industrie- und Gewerbebauten. Das attraktive Wohnen in sogenannten Lofts bietet kein anderer Stadtteil in der hier vorhandenen Qualität und Quantität. Gute Beispiele sind das Lofthaus Buckau (Dorotheenstraße 10) oder das ehemalige Messgeräte- und Armaturenwerk Schäffer und Budenberg (Schönebecker Straße 124 und Budenbergstraße 2-5). Ein weiterer Beleg für die Anziehungskraft des Stadtteils sind die entstandenen und noch entstehenden Neubauten im Gebiet. Dass die Lage an der Elbe prädestiniert für Neubauvorhaben ist, versteht sich von selbst. Aber es wurde eben nicht nur dort, sondern auch im gesamten Sanierungsgebiet anspruchsvoll neu gebaut, wo Lücken dies ermöglichten.

Die Sozialdaten belegen, dass im Laufe des Sanierungsprozesses aus einem Stadtteil mit hohem Entwicklungsbedarf eine gut durchmischte Bewohnerstruktur entstanden ist, die im Durchschnitt der Gesamtstadt liegt. Buckau ist quasi in der Mitte Magdeburgs angekommen. Obwohl es äußerst schwierig ist, einem anhaftenden negativen Image zu entkommen, ist dies hier gelungen. Aus regelmäßigen Befragungen ist ablesbar, dass sich Buckau zu einem der beliebtesten Stadtteile Magdeburgs entwickelt hat, mit Ausnahme einer kleineren Gruppe, die vor dem offensichtlichen Wandel noch die Augen verschließt.

Heute punktet der Stadtteil mit attraktiven Grünflächen an der Elbe und der Grünen Mitte, einem Netz von Grün-, Freizeit und Spielflächen, die sich durch den Stadtteil ziehen und über Fuß- und Radwege miteinander verbunden sind. Die Grüne Mitte wurde möglich durch den Abriss von nicht mehr sanierungsfähigen Gewerbe- und Wohngebäuden. Bei der Gestaltung der Grünflächen sind einige Besonderheiten entstanden, die zusammengenommen den Stadtteil mitprägen:

  • Das Labyrinth an der Karl-Schmidt-Straße, das von 168 Platanen überdacht wird,
  • das PaRadieschen in der Norbertstraße, wo Kinder und Jugendliche das Gärtnern und Imkern lernen,
  • der Baumkreisel am Elbufer, der Stadtrat und Verwaltungsspitze symbolisiert,
  • der Domblick am Elbufer, eine Freiflächenplanung des überregional bekannten Künstlers Timm Ulrichs und
  • die Lokomobile, ebenfalls am Elbufer, eine Leihgabe des Technikmuseums, die an prominenter Stelle an die industrielle Vergangenheit Buckaus erinnert.

Darüber hinaus ist Buckau heute der Stadtteil mit dem größten Kulturangebot der Stadt. Unterschiedlichste städtische Einrichtungen und private Initiativen bieten ein breit gefächertes Angebot, das seinesgleichen sucht. Diese Entwicklung ist vermutlich der größte Trumpf auch für die Zukunft des Stadtteils, um die man sich aus heutiger Sicht keine Sorgen machen muss.

Broschüre

Sanierungsgebiet Buckau_Ansprechpartner

Ansprechpartner

Information und Beratung

Von Anbeginn der Sanierungsmaßnahmen sind die Bürger aktiv in den Prozess einbezogen. Auf Bürgerforen wurden und werden durchzuführende Maßnahmen diskutiert. Darüber hinaus geben als direkte Ansprechpartner für das Sanierungsgebiet Buckau Auskünfte:
 

 

BauBeCon Sanierungsträger GmbH

Niederlassung Magdeburg

Frau Katrin Schube

Schönebecker Straße 29/30
39104 Magdeburg

Sprechzeiten nur nach telefonischer Vereinbarung.


Landeshauptstadt Magdeburg
Stadtplanungsamt
An der Steinkuhle 6
39128 Magdeburg
  

Ihre Ansprechpartner:

Frau Hartkopf

64.5
Sachbearbeiterin Städtebauförderung

An der Steinkuhle 6
39128 Magdeburg

Herr Herrmann

Fachbereich Stadtplanung und Vermessung
Fachdienstleiter Stadterneuerung / Entwicklungsmaßnahme

An der Steinkuhle 6
39128 Magdeburg

Frau Margot Stieger

Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz

An der Steinkuhle 6
D-39128 Magdeburg


Sprechzeiten:  
Montag, Donnerstag, Freitag 9 bis 12 Uhr
Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 17.30 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeit
 

Landesverwaltungsamt
Nebenstelle Magdeburg
Referat 306
Frau Busch
Olvenstedter Straße 1-2
39104 Magdeburg
Tel: +49 391 5672300


Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt
Turmschanzenstraße 30
39114 Magdeburg
Tel:  +49 391 5677504
Fax: +49 391 5677509
E-Mail: presse@mlv.sachsen-anhalt.de
Internet: http://www.mlv.sachsen-anhalt.de


Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
Internet: www.bmvbs.de

Sanierungsgebiet Buckau

Sanierungsgebiet Buckau

Ein neues Kapitel beginnt

„Buckau hat durch die Aufnahme in das Städtebau-Förderprogramm des Landes Sachsen-Anhalt eine große Chance erhalten, sich zu einem Stadtteil mit guten Wohn- und Arbeitsqualitäten zu entwickeln [...] Die Sanierung Buckaus wird viele Jahre dauern und kann ohne das Engagement der Buckauer nicht zum gewünschten Erfolg führen. Es gilt, preiswerten Wohnraum und gute Arbeitsbedingungen zu schaffen, das Wohnumfeld zu verbessern, die Verkehrsverhältnisse zu ordnen, aber auch die vorhandene historische Bebauung zu erhalten.“ (Dr. Polte, Oberbürgermeister, Broschüre 5/1993, Seite 4, Stadtplanungsamt Magdeburg) Als Kernbereich des Sanierungsgebietes Buckau ist das Territorium zwischen Elbe und Eisenbahntrasse Magdeburg-Halle zu betrachten. Ausgeklammert sind beispielsweise die zum Stadtteil gehörigen Gebiete um den Jahnring, die Buckauer "Insel" und Teile der Porsestraße.

Sanierungsziele

Das oberste Ziel der Sanierung lautete zu Beginn der Sanierung Verbesserung der Wohnsituation durch Objektsanierung und Ojektmodernisierung. Sonderformen für behinderte und alte Menschen sollten Berücksichtigung finden. Vorhandene Baulücken sollten geschlossen und Brachflächen den jeweiligen Begebenheiten entsprechend sinnvoll genutzt werden. Zugunsten Jugendlicher sollten öffentliche Einrichtungen geschaffen werden. Das charakteristische Stadtteilbild sollte erhalten bleiben. Da das Anfang der 90er Jahre prognostizierte Wirtschaftswachstum in Magdeburg nicht realisiert wurde, blieb nicht nur der zu erwartende Einwohnerzustrom aus, es kam zu erheblichen Bevölkerungsabwanderungen. Am 31.12.2000 verzeichnete Magdeburg nur noch eine Einwohnerzahl von 231.373, das sind 17% Einwohner weniger als 1990. Der permanente Wohnungsmangel verkehrte sich in einen Wohnungsleerstand. Um den negativen Auswirkungen entgegenzutreten, die sich aus diesem kommunalen, sozialen und wirtschaftlichen Problem ergeben, wurde von der Landeshauptstadt Magdeburg im Dezember 2001 ein „Stadtumbaukonzept“ vorgelegt, in dem es u. a. heißt: „Der Südosten Magdeburgs mit den Stadtteilen Buckau, Fermersleben, Salbke und Westerhüsen stellt ein Problemgebiet dar, da er weitestgehend durch Bevölkerungsverluste gekennzeichnet ist. Einzig Buckau hatte im Jahr 1999 einen Zuwachs an Einwohnern zu verzeichnen. Auch in Bezug auf die Altersstruktur ist Buckau mit seinem überdurchschnittlichen Anteil an Kindern und Jugendlichen auffällig." (Stadtumbaukonzept, S.17) Dennoch weist der Südosten Magdeburgs „die höchsten Leerstandsquoten auf... In diesen Stadtteilen befinden sich 12,5% aller leerstehenden Wohnungen... Der Schwerpunkt der Wohnungsleerstände liegt dabei in den unsanierten Altbauten... So befinden sich in Buckau 3% aller Wohnungen in unsanierten Altbauten... Konzeptionell müssen Überlegungen erfolgen, die sich mit diesen Beständen auseinandersetzen. Problematisch ist, dass der Großteil der Altbaubestände in privatem Eigentum ist.“ (Stadtumbaukonzept, S. 33) Dieses private Eigentum ist oftmals restitutionsbehaftet, d. h. dass die Eigentumsfrage der Gebäude nicht geklärt ist. Das Stadtumbaukonzept deklariert das Sanierungsgebiet Buckau zum „Umstrukturierungsgebiet mit vorrangiger Priorität... Innerhalb der im Zielkonzept als Schrumpfungsgebiete und Umstrukturierungsgebiete... festgelegten Gebiete werden Kernbereiche abgegrenzt. Innerhalb dieser kann weiterhin die Bestandsmodernisierung und -sanierung mit öffentlichen Geldern gefördert werden." (Stadtumbaukonzept, S. 48) Saniert werden private Gebäude, Gemeinbedarfs- sowie Folgeeinrichtungen, Straßen, Plätze, Grünflächen und Brücken. Denkmalgeschützten Objekten wird besonderes Augenmerk beigemessen. Zur Erhöhung der Wohnqualität wird der zu Buckau gehörende Elbabschnitt den Charakter eines Naherholungsgebietes erhalten. Entlang des Elbufers wird u. a. ein Wander-/Radweg angelegt. Der alte Sülzehafen wird einer neuen Bestimmung übergeben.

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Sanierungsgebiet Buckauer Insel

Sanierungsgebiet Fermersleben / Salbke Nord

Sanierungsgebiet Teilbereich Ortslage Salbke

  • Satzung Sanierungsgebiet "Teilbereich Ortslage Salbke"

  • Sanierungsgebiet "Teilbereich Ortslage Salbke", 1. Änderung

Sanierungsgebiet Sudenburg Nord

Erhaltungssatzung Sudenburg

Lageplan des Satzungsgebietes

Mit dem Stadtratsbeschluss Nr. 831-025(VI)16 vom 17.03.2016 wurde das Gebiet in den Grenzen des Voruntersuchungsgebietes zum Sanierungsgebiet im vereinfachten Verfahren erklärt. Das Satzungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 38 ha. Die Satzung wurde im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 10 vom 15. April 2016 bekannt gemacht.

Sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 145 BauGB im Sanierungsgebiet "Sudenburg Nord"

Mit Rechtskraft der veröffentlichten Sanierungssatzung gilt für im Sanierungsgebiet gelegene Vorhaben eine zusätzliche Genehmigungspflicht, die in §§ 144 und 145 des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt ist.
Nach § 4 der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet "Sudenburg Nord" ist die Genehmigungspflicht von Vorhaben und Rechtsvorgängen nach § 144 (2) BauGB ausgeschlossen. Keiner Genehmigung bedürfen damit:
  • Grundstücksverkäufe sowie die Bestellung und Veräußerung von Erbbaurechten
  • die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts, wie z.B. Grundpfandrechte und Dienstbarkeiten
  • schuldrechtliche Verträge, durch die eine Verpflichtung zu einem der vorgenannten Rechtsgeschäfte begründet wird
  • die Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast
  • die Teilung eines Grundstücks.
Für folgende Vorgänge ist dagegen vor Maßnahmebeginn eine Genehmigung erforderlich:
  • Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder Beseitigung baulicher Anlagen
  • erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen bauaufsichtlich nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind
  • schuldrechtliche Vereinbarungen über den Gebrauch oder die Nutzung auf bestimmte Zeit über mehr als ein Jahr (Mietverträge, Nutzungsverträge, Pachtverträge).

Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn Grund zur Annahme besteht, dass das Vorhaben, der Rechtsvorgang einschließlich der Teilung eines Grundstücks oder die damit erkennbar bezweckte Nutzung die Durchführung der Sanierung unmöglich machen oder wesentlich erschweren oder den Zielen und Zwecken der Sanierung zuwiderlaufen würde.

Ist für das Vorhaben eine baurechtliche Genehmigung oder an ihrer Stelle eine baurechtliche Zustimmung erforderlich, beteiligt das Bauordnungsamt das Stadtplanungsamt im Rahmen der Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens. Die Baugenehmigung bzw. die baurechtliche Zustimmung des Bauordnungsamtes umfasst dann gleichzeitig die Entscheidung über die sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 145 BauGB.

In allen anderen Fällen ist die sanierungsrechtliche Genehmigung beim Stadtplanungsamt zu beantragen. Mit dem Antragsformular sind die darin genannten Unterlagen einzureichen.

  • Antrag auf Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung nach § 145 BauGB

Modernisierungsvertrag

Wenn Sie als Eigentümer von im Sanierungsgebiet gelegenen Immobilien beabsichtigen, Steuerbegünstigungen für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen, müssen Sie vor Beginn der Arbeiten mit der Landeshauptstadt Magdeburg einen Modernisierungsvertrag abschließen.

In diesem Vertrag verpflichtet sich der Eigentümer zur Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne von § 177 BauGB bzw. von Maßnahmen, die der Erhaltung, Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung eines Gebäudes dienen, das wegen seiner geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben soll.

Nach Abschluss der Modernisierungsmaßnahme weist der Eigentümer gegenüber der Stadt die tatsächlich entstandenen Kosten nach. Auf Antrag stellt die Stadt nach Durchführung der Gesamtsanierung eine Bescheinigung nach § 7h, 10f bzw. 11a des Einkommensteuergesetzes aus. Das Finanzamt entscheidet auf der Grundlage des Bescheides über die Höhe der nach § 7h, 10f bzw. 11a des EStG anrechenbaren Kosten.
Zu den Regelungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) und der Bescheinigungsrichtlinie (BeschRiLiEStG) berät Sie Ihr Steuerberater.