Sanierungsgebiet Buckau - eine Bilanz
Die Entscheidung des Magdeburger Stadtrats aus dem Jahr 1991, große Teile des Stadtteils Buckau zum Sanierungsgebiet zu erklären, war der Start für einen umfassenden Transformationsprozess. Zum 31.12.2022 wurde das Sanierungsverfahren beendet.
Ein über Jahrzehnte vernachlässigter Stadtteil wurde für die nächsten 30 Jahre in den Fokus der Stadtentwicklung gelegt. Diesen langen Zeitraum konnte man damals bestenfalls erahnen und das heutige Ergebnis des Prozesses erhoffen. Der städtebauliche Rahmenplan von 1993 konstatierte für das Sanierungsgebiet einen Leerstand von 38% der 614 Gebäude bzw. von rund 1.000 Wohnungen. 81% der Gebäude bzw. 2.859 Wohnungen waren sanierungsbedürftig. 55% der Gebäude waren in einem schlechten Zustand und verteilten sich gleichmäßig über das gesamte Sanierungsgebiet. Diese Zahlen verdeutlichen die kolossal große Aufgabe, der sich die Stadt stellte. Und die Rahmenbedingungen waren nicht unbedingt beflügelnd. Magdeburg war insbesondere in den 1990er Jahren und bis ins Jahr 2004 von Bevölkerungsverlusten geprägt. Eine große Zahl an Arbeitsplätzen auch im näheren Umfeld Buckaus war weggebrochen.
Trotz dieser schlechten Ausgangslage ist es gelungen, im Rahmen der Sanierungsmaßnahme das gesamte Gebiet in einen liebenswerten Stadtteil zu „verwandeln“. Neben dem enormen finanziellen Aufwand von insgesamt ca. 108,5 Mio. Euro öffentlicher Mittel haben die intakte gründerzeitliche Quartiersstruktur, die Standortvorteile „Innenstadtnähe“ und „Lage an der Elbe“ sowie das außerordentliche Engagement der Buckauer:innen zu diesem Erfolg geführt. Seit 1997 steigen die Einwohnerzahlen Buckaus kontinuierlich an und sind mit gut 6.200 Bewohnern deutlich über dem Niveau zur Zeit der Wende. Auch die Zahl der Arbeitsplätze, Gewerbebetriebe und Geschäfte hat sich wieder stabilisiert. Die gründerzeitlichen Gebäude wurden bis auf wenige Ausnahmen fast vollständig saniert. Im Denkmalbereich Basedow-/Klosterbergestraße reiht sich ein saniertes Baudenkmal an das Nächste. Es finden sich jedoch auch schön restaurierte Villen in Buckau, die in einem ehemaligen Arbeiterquartier nicht unbedingt zu erwarten sind. Eine weitere Buckauer Besonderheit sind die zum Wohnen umgenutzten ehemaligen Industrie- und Gewerbebauten. Das attraktive Wohnen in sogenannten Lofts bietet kein anderer Stadtteil in der hier vorhandenen Qualität und Quantität. Gute Beispiele sind das Lofthaus Buckau (Dorotheenstraße 10) oder das ehemalige Messgeräte- und Armaturenwerk Schäffer und Budenberg (Schönebecker Straße 124 und Budenbergstraße 2-5). Ein weiterer Beleg für die Anziehungskraft des Stadtteils sind die entstandenen und noch entstehenden Neubauten im Gebiet. Dass die Lage an der Elbe prädestiniert für Neubauvorhaben ist, versteht sich von selbst. Aber es wurde eben nicht nur dort, sondern auch im gesamten Sanierungsgebiet anspruchsvoll neu gebaut, wo Lücken dies ermöglichten.
Die Sozialdaten belegen, dass im Laufe des Sanierungsprozesses aus einem Stadtteil mit hohem Entwicklungsbedarf eine gut durchmischte Bewohnerstruktur entstanden ist, die im Durchschnitt der Gesamtstadt liegt. Buckau ist quasi in der Mitte Magdeburgs angekommen. Obwohl es äußerst schwierig ist, einem anhaftenden negativen Image zu entkommen, ist dies hier gelungen. Aus regelmäßigen Befragungen ist ablesbar, dass sich Buckau zu einem der beliebtesten Stadtteile Magdeburgs entwickelt hat, mit Ausnahme einer kleineren Gruppe, die vor dem offensichtlichen Wandel noch die Augen verschließt.
Heute punktet der Stadtteil mit attraktiven Grünflächen an der Elbe und der Grünen Mitte, einem Netz von Grün-, Freizeit und Spielflächen, die sich durch den Stadtteil ziehen und über Fuß- und Radwege miteinander verbunden sind. Die Grüne Mitte wurde möglich durch den Abriss von nicht mehr sanierungsfähigen Gewerbe- und Wohngebäuden. Bei der Gestaltung der Grünflächen sind einige Besonderheiten entstanden, die zusammengenommen den Stadtteil mitprägen:
- Das Labyrinth an der Karl-Schmidt-Straße, das von 168 Platanen überdacht wird,
- das PaRadieschen in der Norbertstraße, wo Kinder und Jugendliche das Gärtnern und Imkern lernen,
- der Baumkreisel am Elbufer, der Stadtrat und Verwaltungsspitze symbolisiert,
- der Domblick am Elbufer, eine Freiflächenplanung des überregional bekannten Künstlers Timm Ulrichs und
- die Lokomobile, ebenfalls am Elbufer, eine Leihgabe des Technikmuseums, die an prominenter Stelle an die industrielle Vergangenheit Buckaus erinnert.
Darüber hinaus ist Buckau heute der Stadtteil mit dem größten Kulturangebot der Stadt. Unterschiedlichste städtische Einrichtungen und private Initiativen bieten ein breit gefächertes Angebot, das seinesgleichen sucht. Diese Entwicklung ist vermutlich der größte Trumpf auch für die Zukunft des Stadtteils, um die man sich aus heutiger Sicht keine Sorgen machen muss.
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Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
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10115 Berlin
Internet: www.bmvbs.de
Sanierungsgebiet Buckau
Sanierungsgebiet Buckau
Ein neues Kapitel beginnt
Sanierungsziele
weitere Links:
Sanierungsgebiet Buckauer Insel
Sanierungsgebiet Fermersleben / Salbke Nord
Sanierungsgebiet Teilbereich Ortslage Salbke
Sanierungsgebiet Sudenburg Nord
Erhaltungssatzung Sudenburg
Lageplan des Satzungsgebietes
Mit dem Stadtratsbeschluss Nr. 831-025(VI)16 vom 17.03.2016 wurde das Gebiet in den Grenzen des Voruntersuchungsgebietes zum Sanierungsgebiet im vereinfachten Verfahren erklärt. Das Satzungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 38 ha. Die Satzung wurde im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 10 vom 15. April 2016 bekannt gemacht.
Sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 145 BauGB im Sanierungsgebiet "Sudenburg Nord"
- Grundstücksverkäufe sowie die Bestellung und Veräußerung von Erbbaurechten
- die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts, wie z.B. Grundpfandrechte und Dienstbarkeiten
- schuldrechtliche Verträge, durch die eine Verpflichtung zu einem der vorgenannten Rechtsgeschäfte begründet wird
- die Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast
- die Teilung eines Grundstücks.
- Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder Beseitigung baulicher Anlagen
- erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen bauaufsichtlich nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind
- schuldrechtliche Vereinbarungen über den Gebrauch oder die Nutzung auf bestimmte Zeit über mehr als ein Jahr (Mietverträge, Nutzungsverträge, Pachtverträge).
Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn Grund zur Annahme besteht, dass das Vorhaben, der Rechtsvorgang einschließlich der Teilung eines Grundstücks oder die damit erkennbar bezweckte Nutzung die Durchführung der Sanierung unmöglich machen oder wesentlich erschweren oder den Zielen und Zwecken der Sanierung zuwiderlaufen würde.
In allen anderen Fällen ist die sanierungsrechtliche Genehmigung beim Stadtplanungsamt zu beantragen. Mit dem Antragsformular sind die darin genannten Unterlagen einzureichen.
Modernisierungsvertrag
Wenn Sie als Eigentümer von im Sanierungsgebiet gelegenen Immobilien beabsichtigen, Steuerbegünstigungen für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen, müssen Sie vor Beginn der Arbeiten mit der Landeshauptstadt Magdeburg einen Modernisierungsvertrag abschließen.
In diesem Vertrag verpflichtet sich der Eigentümer zur Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne von § 177 BauGB bzw. von Maßnahmen, die der Erhaltung, Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung eines Gebäudes dienen, das wegen seiner geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben soll.