Informationen für britische Staatsangehörige zum Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist am 31. Januar 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten. Das Austrittsabkommen regelt den Aufenthalt britischer Staatsangehöriger und ihrer Familienangehörigen in der Europäischen Union bis zum 31.12.2020. Bis zum Ende diesen Jahres gilt weiter die Freizügigkeit.
Zur weiteren Prüfung des Aufenthalts in Deutschland füllen Sie bitte die Selbstauskunft aus und senden diese innerhalb von vier Wochen an die Ausländerbehörde Magdeburg.
Informationsbroschüren des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union hat
auch Auswirkungen auf das Aufenthaltsrecht britischer Staatsangehörige
und deren Familienangehöriger in Deutschland.
Aus diesem Grund hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zwei Broschüren mit Informationen zusammengestellt.
Beschäftigung britischer Staatsangehöriger und ihrer Familienangehörigen ab 01.01.2021
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und heimat und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlichte einen Flyer rund um das Thema beschäftigung von britischen Staatsangehörigen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf den nachfolgenden Seiten versch. Bundesministerien bzw. -regierung
Offizielles Handout der britischen Botschaft
Britische Bürger können das offizielle Handout zum Brexit ihrer konsularischen Vertretung in Berlin hier abrufen.