Nutzung von zwei Kinderspielplätzen seit 14. September in den Abend- und Nachtstunden verboten
„Auf beiden Kinderspielplätzen hat es in jüngster Vergangenheit regelmäßig Lärmbelästigungen der Anwohner in den Abend- und Nachtstunden durch größere Personengruppen von Erwachsenen gegeben“, so Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper. „Die nachgewiesenen erheblichen Belästigungen sind nicht mit dem bestimmungsgemäßen Nutzungszweck eines Kinderspielplatzes verbunden, sondern gehen deutlich darüber hinaus, weshalb wir ein entsprechendes Benutzungsverbot erlassen haben. Selbstverständlich können die Kinderspielplätze außerhalb der Verbotszeit weiterhin genutzt werden.“
Das Verbot gilt zunächst bis zum 30. September 2019. Die Kontrolle der Einhaltung übernimmt das Ordnungsamt. Auf den Spielplätzen werden entsprechende Hinweisschilder aufgestellt.
Für den Polarspielplatz in der Neuen Neustadt wurde kein Benutzungsverbot ausgesprochen, weil in diesem Jahr bis Ende August zu dieser Freizeitfläche keine Lärmbeschwerden beim Ordnungsamt eingegangen sind. Die Stadtverwaltung wird die Entwicklung auf den genannten Spielplätzen weiter im Blick haben.