Für seine eigenen Leistungen erhebt der EA keine Gebühren. Für die Verwaltungsverfahren, die der EA für Sie abwickelt, können Gebühren anfallen, die von den zuständigen Behörden erhoben werden. Ob solche Gebühren anfallen, richtet sich nach Ihrem Anliegen und dem damit verbundenen Verwaltungsverfahren, dass der EA für Sie abwickeln soll. Der EA wird Sie hierzu ausführlich informieren.