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Durchsetzung der Ausreisepflicht - NICHT-Ankündigung des Rückführungstermins im Dublin Verfahren

Die zuletzt in der Leitlinie zur Durchführung von Abschiebungen und Rücküberstellungen durch die Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Magdeburg im November 2017 festgelegten Modalitäten zur Verfahrensweise der Terminankündigung bei der Rücküberstellung im Dublin Verfahren werden vorübergehend geändert.
Rücküberstellungen (Erstversuch) ab dem 01.08.2018 werden nicht mehr unter Benennung des Rückführungstermins angekündigt.

Nach Erlassen des MI LSA vom 08.12.2016, 21.12.2016 und 21.12.2017 sind im Dublin Verfahren im Rahmen der Sicherstellung der Durchsetzung der Rücküberstellung sowohl die Terminankündigung als auch die Nichtankündigung zulässig.
Das Scheitern einer großen Anzahl von Rücküberstellungen durch Untertauchen der Ausreisepflichtigen nach Terminankündigung erfordert eine Änderung dieser Verfahrensweise.

24.07.2018