Inhalt

Aufnahme und Unterbringung in Magdeburg

Sozial- und Wohnungsamt - Abteilung Zuwanderung

Kontakt: +49 391 540-3622

Das Land Sachsen-Anhalt hat im Runderlass des Ministeriums für Inneres und Sport vom 15.01.2013 (RdErl. des MI vom 15.01.2013 – 34.11-12235/2-24.10.1.4.3) die Unterbringung geregelt. Mit diesen Leitlinien für die Unterbringung und soziale Betreuung von nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländern wurden Empfehlungen für die Unterbringung ausgesprochen. Die konkrete Ausgestaltung der Empfehlungen obliegt den Kommunen.

In Magdeburg basiert die Form der Unterbringung auf einem Grundsatzbeschluss (Drucksache DS0472/12). Ziel ist es danach, die Asylbewerberinnen und Asylbewerber unter Beachtung der gebotenen rechtlichen Möglichkeiten und Rahmenbedingungen dezentral unterzubringen. Die Unterbringung in der Landeshauptstadt Magdeburg soll demnach in einem "Drei-Stufen-Model" wie folgt umgesetzt werden:

Drei-Stufen-Modell:
  • Stufe 1: beinhaltet die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften. Die Stadt hält dafür Plätze in Gemeinschaftsunterkünften mit Betreuung in ausreichender und notwendiger Anzahl vor.
  • Stufe 2: bedeutet die Anmietung von kommunalem Wohnraum. Hier erfolgt die Unterbringung in betreuten Wohngemeinschaften.
  • Stufe 3: Die Unterbringung erfolgt durch Anmietung von Wohnraum mittels privatrechtlichen Mietvertrages durch die Betroffenen selbst.


Unterkünfte

Aktuell werden in der Landeshauptstadt Magdeburg 5 Standorte der Unterbringungsstufe 1 betrieben. In der Unterbringungsstufe 2 stehen in ca. 140 dezentral von der Kommune angemieteten Wohnungen Plätze zur Unterbringung von nicht bleibeberechtigten Personen, Asylbewerbern ohne Bleibeperspektive und bleibeberechtigte Personen zur Verfügung. Seit 2016 werden Aufnahmekapazitäten kontinuierlich zurückgebaut.

Beratung und Betreuung

Aus Halberstadt werden die angekündigten Personen mit einem Bus zur Gemeinschaftsunterkunft gebracht und dort von den Betreuern in Empfang genommen. Die Zimmer sind zur Aufnahme vorbereitet. Jeder wird durch die Sozialbetreuer in den Gemeinschaftsunterkünften individuell beraten und es werden alle erforderlichen Anträge gestellt. In den ersten Wochen sind viele Gespräche notwendig, damit jede aufgenommene Person alle erledigenden Wege kennenlernt und auch die entsprechenden Behörden und Beratungsstellen aufsuchen kann.

Die Landeshauptstadt Magdeburg hat zur Verbesserung der Beratung und Betreuung von Flüchtlingen ein Betreuungskonzept erstellt, welches seit 2014 umgesetzt wird und 2016 aktualisiert wurde. Die Beratung und Betreuung erfolgt anhand der individuellen persönlichen Lebenslage und der aktuellen Unterbringungsform der Stufen I bis III.
  • Für die Stufe I (Gemeinschaftsunterkunft) stehen soziale Betreuer mit einem von Personalschlüssel 1:100 (1 Betreuer:100 Bewohnern) zur Verfügung. Diese Betreuer haben zum Teil selbst Migrationshintergrund und sind mehrsprachig. Darauf wird im Besetzungsverfahren geachtet.
  • Für die Stufe II (von der Kommune angemieteter Wohnraum) stehen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter zur Verfügung, so dass die dezentrale Betreuung in den Wohnungen gesichert ist.
  • Für die Stufe III (eigenständige Mietverträge der Bewohner) wird die Betreuung durch die Sozialarbeiter der Migrationsberatungsstellen/ Jugendmigrationsberatungsstellen übernommen. Speziell dazu ist mit dem Caritasverband des Bistums Magdeburg e.V. ein Vertrag mit der Landeshauptstadt Magdeburg abgeschlossen worden.
Die Beratungs- und Betreuungsangebote unterstützen Zugewanderte dabei, sich in der für sie fremden Umgebung und Kultur zu orientieren. Ziel ist die Erlangung von Eigenständigkeit.

Da die Wohnraumversorgung von Familien nach etwa sechs Monaten erfolgen soll, werden sie von Anfang an bei der Vorbereitung auf das selbständige Leben in einer Wohnung unterstützt. Das geschieht durch regelmäßige Besuche zur Lösung persönlicher Probleme schulischer, gesundheitlicher, familiärer Art.

2016 wurde in der Abteilung Zuwanderung des Sozial- und Wohnungsamts zudem eine sozialpädagogische Stelle für die Beratung von Frauen mit Gewalterfahrungen geschaffen, die in den kommunalen Flüchtlingsunterkünften und Wohnungen untergebracht sind.

Unterstützt wird das kommunale Personal durch Migrationsberatungsstellen, Projekte freier Träger und Ehrenamtliche wie z.B. Integrationslotsen (weitere Informationen unter Integrationsstrukturen und Engagement für Integration).

Welche Leistungen bekommen Asylsuchende?

Asylbewerberinnen und -bewerber und Geduldete erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Neben der Unterbringung in einer Asylbewerberunterkunft oder Wohnung erhalten sie Grundleistungen für Ernährung, Kleidung und Körperpflege. Die Leistungen entsprechen ihrem Umfang nach etwa den Leistungen des SBG II ("Hartz 4") und SGB XII ("Sozialhilfe"). Sie erhalten weiterhin Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt.