In dem dann zuständigen Bundesland wird der Asylantrag in der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bearbeitet. In Sachsen Anhalt befindet sich diese Außenstelle ebenfalls in Halberstadt. Dem Asylsuchenden wird eine Aufenthaltsgestattung für die Dauer des Asylverfahrens ausgestellt. In der Erstaufnahmeeinrichtung wohnt ein Asylbewerber längstens bis zu drei Monaten. Danach erfolgt eine Verteilung der Asylsuchenden innerhalb des Bundeslandes. Die Verteilung auf die einzelnen kreisfreien Städte oder Landkreise erfolgt ebenfalls nach dem „Königsteiner Schlüssel“ – für Magdeburg liegt der Aufnahmeprozentsatz aktuell bei 11,1
Nach einer Anhörung, bei welcher der Asylbewerber seine Fluchtgründe vortragen kann, entscheidet das BAMF über den Asylantrag. Im Ergebnis wird entweder ein Schutz anerkannt oder den Asylantrag wird abgelehnt bzw. das Asylverfahren nicht durchgeführt. Aktuell gibt es in Halberstadt, Stendal und Magdeburg Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LAE). Hier finden Sie weitere Informationen zum Asylverfahren.