Asylbewerber: Diesen Status haben Menschen, die in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben und auf eine Entscheidung warten. Er liegt vor, sobald der Asylbewerber schriftlich oder mündlich geäußert hat, dass er in Deutschland Schutz vor politischer Verfolgung oder vor Rückführung in ein Land sucht, in dem er wegen Rasse, Religionszu- oder Staatsangehörigkeit um sein/ihr Leben oder die eigene Freiheit fürchten muss. (Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge). Zuständig für Entscheidung über einen Asylantrag ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
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