Das Standesamt ....
... gibt Auskunft und Hilfestellung zu einzelnen Personenstandsfällen (Geburten, Sterbefällen,
Eheschließungen, Begründung von Lebenspartnerschaften);
... erstellt und führt für seinen Zuständigkeitsbereich Personenstandsregister:
- ein Eheregister (§ 15 PStG),
- ein Lebenspartnerschaftsregister (§ 17 PStG), wenn die Partnerschaft nach § 23 des Lebenspartnerschaftsgesetzes geschlossen wurde,
- ein Geburtenregister (§ 21 PStG) und
- ein Sterberegister (§ 31 PStG)
... erteilt Auskunft aus den Registern, gibt Registereinsicht (§ 62 PStG) und erstellt Urkunden daraus.
... ist zuständig bei namensrechtlichen Angelegenheiten im Rahmen des Familienrechts .
... ist auch zuständig für Kirchenaustritte.