13. März 2018: Bürgerversammlung zum Bebauungsplan Nr. 206-2 „Lorenzweg/Steinkuhle“
Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes stellten auf der Bürgerversammlung den aktuellen Planungsstand des Bebauungsplanes vor. Der Geltungsbereich umfasst die Flächen nördlich der Albert-Vater-Straße, nördlich bzw. westlich der Steinkuhle, südlich des Lorenzwegs und östlich der Kleingartenanlagen "Petunia" und "Wredestiftung".
Das Plangebiet ist gekennzeichnet durch das Schulgelände des Editha-Gymnasiums am Lorenzweg, das Verwaltungsgebäude des Baudezernats und zwei Turnhallen, einen Garagenhof, eine Kleingartenfläche sowie die ehemalige Sportplatzfläche der vormaligen Berufsschulen.
Der Bebauungsplan sieht vor, die Flächen für die Gemeinbedarfsnutzungen Schule, Verwaltung und Sport zu sichern sowie das Baurecht für den Neubau einer multifunktionalen Dreifeldsporthalle als Ersatzneubau für die Hermann-Gieseler-Halle auf den ehemaligen Sportplatzflächen der Berufsschulen südlich des Lorenzwegs zu schaffen. Zudem sollen die Flächen erschlossen und für die Öffentlichkeit als Wegeführungen zugänglich gemacht werden.
Alle Interessierten hatten auf der Veranstaltung die Möglichkeit, sich zu informieren und anschließend ihre Anregungen und Hinweise in das Bebauungsplanverfahren einzubringen.
Das Plangebiet ist gekennzeichnet durch das Schulgelände des Editha-Gymnasiums am Lorenzweg, das Verwaltungsgebäude des Baudezernats und zwei Turnhallen, einen Garagenhof, eine Kleingartenfläche sowie die ehemalige Sportplatzfläche der vormaligen Berufsschulen.
Der Bebauungsplan sieht vor, die Flächen für die Gemeinbedarfsnutzungen Schule, Verwaltung und Sport zu sichern sowie das Baurecht für den Neubau einer multifunktionalen Dreifeldsporthalle als Ersatzneubau für die Hermann-Gieseler-Halle auf den ehemaligen Sportplatzflächen der Berufsschulen südlich des Lorenzwegs zu schaffen. Zudem sollen die Flächen erschlossen und für die Öffentlichkeit als Wegeführungen zugänglich gemacht werden.
Alle Interessierten hatten auf der Veranstaltung die Möglichkeit, sich zu informieren und anschließend ihre Anregungen und Hinweise in das Bebauungsplanverfahren einzubringen.