Neue Fachförderrichtlinie des Jugendamtes
Der Stadtrat hatte im November 2016 beschlossen, dass die neue Fachförderrichtlinie des Jugendamtes (Leistungsbereich gemäß der Paragrafen 11 bis 16 (2) SGB VIII) zum 1. Januar 2019 eingeführt wird. Für die Antragstellung ist das bereits in diesem Jahr relevant. Gleichzeitig tritt damit die bisherige Richtlinie vom 18.10.2001 außer Kraft. Freie Träger und Interessierte finden dazu Informationen auf der städtischen Internetseite.
Auf einer Informationsveranstaltung am 20.02.2018 wird die neue Fachförderrichtlinie allen Leistungsanbietern vorgestellt. Wer daran teilnehmen möchte, kann sich an die zuständige Sachbearbeiterin Bärbel Matthias per E-Mail an Baerbel.Matthias@jga.magdeburg.de wenden.